Beschluss:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Wohnpark Friedrichsfehn“ in der Zeit vom 21.10.2016 bis einschließlich 21.11.2016 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 05.12.2016 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Wohnpark Friedrichsfehn“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

Nach GVOR Torkels Anmerkung, durch die vorgeschlagene Beschlussfassung werde lediglich der ursprüngliche Rechtszustand wieder hergestellt, fasst der Rat ohne Aussprache folgenden