Ein Bürger weist darauf hin, dass der Schülerverkehr zum Gymnasium sowie zur Grundschule Osterscheps nach seiner Auffassung über dafür nicht geeignete Straßen (Göhlenweg und Timmenkamp) erfolgt. Dieser Hinweis wird seitens der Verwaltung an den Landkreis, welcher Träger der Schülerbeförderung ist, weitergeleitet.