BMin Lausch weist die sondergesetzlichen Ausschussmitglieder Lehrervertreterin Katrin Konen-Witzel, Elternvertreterin Sina Hanser und Schülervertreter Jonathan Hungerland gem. § 54 Abs. 3 i. V. m. § 3 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Treuepflicht) ausdrücklich hin und verpflichtet sie förmlich gem. § 60 NKomVG per Handschlag zur Wahrung dieser Pflichten und zur unparteiischen Wahrnehmung der Ämter.