Beschlussvorschlag:

  1. Der als Anlage Nr. 6 zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 05.12.2016 beigefügte Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung Edewecht - Ortsmitte wird gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland ortsüblich bekannt zu machen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer – hinzuweisen.

 

  1. Die Gemeinde Edewecht ersucht nach Inkrafttreten der Satzung zur Aufhebung der Sanierungssatzung Edewecht - Ortsmitte das zuständige Grundbuchamt, Amtsgericht Westerstede, Wilhelm-Geiler-Str. 12a, 26655 Westerstede, die vorhandenen Sanierungsvermerke in den Grundstücken des Sanierungsgebiets Edewecht – Ortsmitte zu löschen.

GA Knorr erläutert kurz anhand der Beschlussvorlage den Sachverhalt.

 

RH Brunßen erkundigt sich, inwieweit aus Sanierungsmitteln noch der Einbau einer Linksabbiegespur im Kreuzungsbereich Haupstraße/Holljestraße erfolgen könne.

 

GVOR Torkel führt hierzu aus, dass die Sanierungsmittel mit den vollzogenen Maßnahmen vollständig ausgeschöpft worden seien. Der Einbau einer Linksabbiegespur im Kreuzungsbereich sei daher im Rahmen der allgemeinen Priorisierung, wie sie sich aus der Prioritätenliste ergebe, weiter zu beraten.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss sodann folgenden