Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr. 5 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 05.12.2016 gekennzeichneten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 durchgeführt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

GVOR Torkel führt zunächst in die Thematik ein, indem er herausstellt, dass in den vergangenen Wochen intensiver Kontakt mit der Inhaberin der „Rappelkiste“ bestanden habe, um eine Weiterführung des Spielwarengeschäfts am bisherigen oder an einem anderen Standort an der Hauptstraße zu erreichen. Alle Bemühungen seien aber spätestens an der Finanzierung gescheitert, da es für Einsteiger in die Selbständigkeit derzeit sehr schwer sei Kredite zu bekommen. Deshalb sei man verwaltungsseits sehr froh, dass durch die Übernahme des Sortiments Spielwaren durch die Fa. Heidkämper zumindest das Spielwarenangebot an sich für den Ort Edewecht in vergleichbarem Umfang erhalten werden könne.

 

Im Folgenden trägt Dipl.-Ing. Janssen, NWP, anhand einer Präsentation kurz zur erforderlichen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 vor. Die Präsentation ist als Anlage Nr. 4 dem Protokoll beigefügt.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache wird allgemein die Schließung des Geschäftes „Rappelkiste“ bedauert. Gleichzeitig wird hervorgehoben, dass es gut sei, wenn das grundsätzliche Angebot und damit die Kaufkraft diesbezüglich am Ort gehalten werden könne. Insofern befürworte man die vorgelegte Planung. Es wird in diesem Zusammenhang auch der mit der Schließung der „Rappelkiste“ an der Hauptstraße entstehende neue Leerstand thematisiert. Hier müssten die Bemühungen dahin gehen, möglichst schnell eine Nachnutzung für die Immobilie zu erreichen und hierbei nach Möglichkeit auch das für Süd Edewecht prägende Gebäude zu erhalten. GVOR Torkel führt hierzu aus, dass die Verwaltung auch diesbezüglich eventuelle Interessenten an die Eigentümer der Immobilie vermitteln könne.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden