Beschlussvorschlag:

Die in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 28.11.2016 aufgeführten Maßnahmen im Bereich Tiefbau sollten in den Haushalt für das Jahr 2017 aufgenommen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2017 durchgeführt werden.


GA Knorr trägt anhand der Beschlussvorlage vor. Eine Besonderheit stellt sich im Ansatz für den Ausbau der Bushaltestellen dar. Hier ist die Errichtung eines Wetterschutzes für eine Haltstelle nahe dem Ortsteil Wildenloh berücksichtigt, welche sich allerdings auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg befindet. Hierzu stellt RH Frahmann die Frage, welche Kommune die Bushaltstelle künftig unterhalten wird. Dipl.-Ing. Maschmeyer erklärt, dass die Bushaltestelle in das Unterhaltungsprogramm des gemeindlichen Bauhofs aufgenommen wird und sodann viermal jährlich gereinigt wird. Auf Nachfrage von RH Bekann wird von der Verwaltung erklärt, dass weitere Ausbauarbeiten, wie z. B. Barrierefreiheit, nicht angedacht sind.

 

Zur geplanten Abtragung der Bermen/Banketten macht RH Bekann auf die bestehenden Niveauunterschiede zwischen Straßenkörper und anliegenden Grundstücken an der Holtanger Straße und Lohhorester Straße aufmerksam.

 

Ferner wird von RH Bekann die geplanten Arbeiten am Parkplatz der Parkstraße dafür zu nutzen, diesem Bereich einen Wiedererkennungswert ähnlich dem Edewechter Marktplatz oder der Straße Grubenhof zu verleihen.

 

RH Frahmann erkundigt sich, warum die Kosten für die Sanierung der Alpenrosenstraße nicht in die Kostenplanung eingestellt worden sind. Hierzu führt GA Knorr aus, dass diese Mittel bereits im Haushalt für das Jahr 2016 eingeplant waren und ohne erneute Beratung ins Jahr 2017 übertragen werden.  

 

Nach abschließender Klärung einiger Verständnisfragen ergeht vom Straßen- und Wegeausschuss sodann folgender