Gem. § 138 Abs. 1 NKomVG sind für Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist, Vertreter oder Vertreterinnen vom Rat zu wählen. Die Gründungsunterlagen enthalten keine weiteren Regelungen.

 

Die CDU-Fraktion schlägt als Vertreterin für die Gesellschafterversammlung Bürgermeisterin Lausch vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Da niemand widerspricht, wird Bürgermeisterin Lausch offen durch Handzeichen einstimmig gewählt.

 

Sodann schlägt die SPD-Fraktion als Stellvertreter der Bürgermeisterin in der Gesellschafterversammlung RH Krüger vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Da niemand widerspricht, wird als Stellvertreter der Bürgermeisterin in der Gesellschafterversammlung RH Krüger offen durch Handzeichen einstimmig gewählt.

 

Bürgermeisterin Lausch und RH Krüger nehmen die Wahl an.