Beschluss:

Die Besetzung der Stellen wird gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.


Gem. § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Oldenburgische Landschaft vom 04.02.1975 ist die Gemeinde durch zwei Personen in der Landschaftsversammlung vertreten. Gem. § 71 Abs. 6 NKomVG sind die Stellen vom Rat nach dem sogenannten Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer zu besetzen. Hiernach steht ein Sitz der CDU-Fraktion und ein Sitz der SPD-Fraktion zu.

 

Die CDU-Fraktion benennt als Vertreterin RF Garlichs-Kappmeier und als deren Stellvertreter RH Erhardt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD-Fraktion benennt ihrerseits RH Jacobs als Vertreter und RF Hinrichs als dessen Stellvertreterin.

 

Sodann fasst der Rat folgenden