BMin Lausch weist die übrigen Ratsmitglieder gem. § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) ausdrücklich hin und bittet um genaue Beachtung dieser Vorschriften.

 

Der Störung der Belehrung durch den Einmarsch einer Parolen skandierenden antifaschistischen Gruppe begegnet BMin Lausch mit der Aufforderung zur Ruhe oder zum Verlassen des Sitzungssaales. Die Gruppe bleibt daraufhin ruhig im Sitzungssaal anwesend.

 

Sodann verpflichtet BMin Lausch die Ratsfrauen und Ratsherren gem. § 60 NKomVG förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Alle Ratsfrauen und Ratsherren bekräftigen diese Verpflichtung jeweils einzelnen durch Handschlag mit der Bürgermeisterin.