AV Stöver stellt fest, dass zur heutigen Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde. Einwendungen hiergegen erheben sich nicht.

 

Durch namentlichen Aufruf wird festgestellt, welche Mitglieder des Rates anwesend sind

 

Sodann stellt AV Stöver fest, dass der Rat beschlussfähig ist. Auch hiergegen erheben sich keine Einwendungen.