Sitzung: 25.10.2016 Rat
Vorlage: 2016/Stab/2259
Beschluss:
1. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der
Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 in der
Fassung vom 08.04.2016.
2. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der
Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 3.069.407,26
€ der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des
außerordentlichen Haushalts in Höhe von 510.584,66 € der Rücklage aus Überschüssen
des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.
(Wegen Interessenwiderstreits gem. § 41 NKomVG nimmt BM Lausch an der
Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.)
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden