Beschluss:

 

  1. Der allgemeine Vertreter der Bürgermeisterin wird als Erster Gemeinderat in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

 

  1. Der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Entwurf einer Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland zu veranlassen.

 

  1. Von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle wird gem. § 109 Abs. 1 S. 3 Ziff. 2 NKomVG abgesehen.

 

  1. Eine entsprechende Stelle nach Besoldungsgruppe B 2 ist im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 einzurichten.

 

  1. Mit Wirkung vom 01.01.2017 wird GVOR Torkel für die Dauer von acht Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen, zum Ersten Gemeinderat ernannt und in die Planstelle B 2 eingewiesen.

(Wegen Interessenwiderstreits gem. § 41 NKomVG nimmt GVOR Torkel an der Beratung zu diesem TOP nicht teil.)

 

RF Taeger begrüßt diese folgerichtige Veränderung der Verwaltungsstruktur mit dem Ziel, die Verwaltungsleitung weiter zu stärken und macht deutlich, an das Amt des künftigen Ersten Gemeinderates würden hohe Erwartungen geknüpft.

 

Sodann fasst der Gemeinderat folgenden