1.      Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 in der Fassung vom 08.04.2016.

 

2.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 3.069.407,26 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 510.584,66 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.


Ohne weitere Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig, folgende Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten: