Sitzung: 17.10.2016 Wirtschafts- und Haushaltsausschuss
Vorlage: 2016/Stab/2259
1. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2012 in der Fassung vom 08.04.2016.
2. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 3.069.407,26 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in
Höhe von 510.584,66 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig, folgende Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten: