Sitzung: 17.10.2016 Wirtschafts- und Haushaltsausschuss
Vorlage: 2016/Stab/2242
Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129
Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2011 in der Fassung vom 30.04.2015.
2. Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123
Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des
ordentlichen Haushalts in Höhe von 731.332,03 € der Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123
Abs. 1 NKomVG) in Verbindung mit § 24 Abs. 3 GemHKVO beschließt der Rat der
Gemeinde Edewecht den Fehlbetrag aus dem Ergebnis des außerordentlichen
Haushalts in Höhe von -83.164,86 € aus Mitteln der Rücklage aus Überschüssen
des außerordentlichen Ergebnisses zu decken.
4. Der Rat der Gemeinde
Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1
NKomVG) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.
5. Die in Anlage 10 des Anhanges zum Jahresabschlusses aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden gem. § 89 NGO (§ 117 NKomVG) zur Kenntnis genommen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig, folgende Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten: