Beschlussvorschlag:

1.      Gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 in der Fassung vom 30.04.2015.

 

2.      Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 731.332,03 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3.      Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123 Abs. 1 NKomVG) in Verbindung mit § 24 Abs. 3 GemHKVO beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Fehlbetrag aus dem Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von -83.164,86 € aus Mitteln der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu decken.

 

4.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

 

5.      Die in Anlage 10 des Anhanges zum Jahresabschlusses aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden gem. § 89 NGO (§ 117 NKomVG) zur Kenntnis genommen.


Ohne weitere Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig, folgende Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten: