Voranfrage für einen Torfabbau auf einer Fläche am Dodenweg in Nord Edewecht II durch die Fa. Torfwerk Stadtsholte, Friesoythe

Die Fa. Stadtsholte hat beim Landkreis Ammerland für eine Fläche am Dodenweg eine Voranfrage für einen Torfabbau auf 2,6 ha gestellt. Vorgesehen wäre der Abbau von rd. 40.000 m³ Torf. Die Fläche steht bereits seit längerem im Eigentum der Firma. Die Voranfrage ist der Gemeindeverwaltung vom Landkreis Ammerland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Neben der Tatsache, dass die Erschließung des Vorhabens, die unvermeidlicher Weise nur über den Dodenweg erfolgen könnte, verwaltungsseits aufgrund der Beschaffenheit dieser Gemeindestraße sehr kritisch zu betrachten ist, ist nach überschlägiger Prüfung festzustellen, dass das Vorhaben in raumordnerischer Hinsicht unzulässig sein dürfte. Die Fläche liegt innerhalb der im Entwurf des LROP 2015 als Vorranggebiet Torferhalt dargestellten Gebietskulisse. Der Landkreis wurde auf diesen Umstand hingewiesen. Von dort wurde nunmehr mitgeteilt, dass auch nach dortiger überschlägiger Prüfung der Antrag nicht als genehmigungsfähig eingestuft wird. Dies sei dem Antragsteller so mitgeteilt worden. Dieser habe daraufhin seinerseits mitgeteilt, dass er das Vorhaben derzeit nicht weiter verfolgen wolle. Eine förmliche Beratung über das gemeindliche Einvernehmen ist somit derzeit nicht erforderlich.

 

Anlegung einer Obstbaumwiese durch den Ortsbürgerverein „Scheps“ e.V. im Bereich der Kreuzung Holtanger Straße/Schäferstraße/Lindendamm

Der Ortsbürgerverein „Scheps“ e.V. richtet derzeit das Gelände im Kreuzungsbereich Holtanger Straße/Schäferstraße/Lindendamm in Osterscheps her, um dort eine Obstbaumwiese anzulegen. Bei der Obstbaumwiese soll desweiteren ein Rastplatz mit Tisch und Bänken für Fahrradfahrer und Fußgänger Platz finden. Die Obstbaumwiese soll mit einem Wildschutzzaun eingezäunt werden. Das Projekt wird aus dem Topf „Zusammerland“ der LEADER-Region Parklandschaft Ammerland – der für kleinere Maßnahmen zur Verfügung steht – mit 75 % der Materialkosten gefördert. Fördervoraussetzung hierfür ist, dass der Projektträger mindestens 10 % der Kosten als Eigenleistung einbringt. Da die Gesamtkosten des Projektes deutlich im vierstelligen €-Bereich verortet werden müssen, ist der Ortsbürgerverein daran interessiert, weitere Fördermöglichkeiten zu nutzen. Mit der LEADER-Geschäftsstelle konnte geklärt werden, dass eine Förderung aus dem Topf „Zusammerland“ grundsätzlich eine Förderung aus anderen Bereichen nicht ausschließt. Es ist daher vom OBV Scheps e.V. beabsichtigt, aus Mitteln der Lokalen Agenda einen Zuschuss zu den durch den LEADER-Zuschuss und den erforderlichen Eigenanteil nicht gedeckten Gesamtkosten in Höhe von maximal 15 % zu beantragen. Die endgültige Höhe der Kosten für die Gesamtmaßnahme kann der OBV erst nach Abschluss der Arbeiten beziffern. Die Umsetzung der Maßnahme wird bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz im kommenden Frühjahr abgeschlossen sein. Vom OBV „Scheps“ wird bis zu dieser Sitzung ein mit konkreten Kosten hinterlegter Antrag für einen Zuschuss aus Mittel der Lokalen Agenda eingereicht.

 

Windpark Kammersand in der Gemeinde Barßel

Der Landkreis Cloppenburg führt für das Vorhaben „Neubau von 6 Windkraftanlagen des Typs ENERCON E-115 mit einer Nennleistung von 3.000 kW, Nabenhöhe 135,48 m“ in Barßel (Kammersand) nun auch in den Gemeinden Apen und Edewecht eine Auslegung der Antragsunterlagen durch. Ab morgen, den 28.09.2016 bis 28.10.2016 können die Unterlagen von montags bis freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags auch von 14:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Edewecht in Zimmer 36 eingesehen werden. Der Landkreis Cloppenburg hat mitgeteilt, dass seitens des Antragstellers nicht geltend gemacht wurde, dass die ausgelegten Unterlagen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, so dass einer Vervielfältigung auch in Auszügen sowie der Anfertigung von Fotografien nichts entgegensteht.

 

Biodiversität

RH Heiderich-Willmer hatte bei der Verwaltung angefragt, warum die Gemeinde Edewecht nicht auf der Homepage des Bündnisses für Biologische Vielfalt als beigetretene Kommune verzeichnet sei. Hierzu möchten wir in Erinnerung rufen, dass der Rat in seiner Sitzung am 20.06.2011 eine entsprechende Deklaration sowie den Beitritt der Gemeinde Edewecht zum Bündnis für Biologische Vielfalt beschlossen hat. Dieser Beschluss wurde auch wenige Tage später durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der Deutschen Umwelthilfe e.V. umgesetzt. Erst später hat sich das Bündnis neue Mitgliedschaftsregeln gegeben, nach denen beigetretene Kommunen nur dann auf der Homepage erwähnt werden, wenn sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichten. Derzeit wird die Gemeinde Edewecht regelmäßig mit entsprechenden Informationen des Bündnisses versorgt. Um nach außen hin als unterstützende Kommune in Erscheinung zu treten, wäre im Fall der Gemeinde Edewecht eine jährliche Beitragszahlung in Höhe von 150,00 € notwendig. Gegebenenfalls wäre über die Angelegenheit nochmals in den Gremien zu beraten. Alternativ könnte überlegt werden, ob eine Erwähnung der Mitgliedschaft auf der Homepage der Gemeinde Edewecht ausreicht.

 

Von RH Heidrich-Willmer wird in diesem Zusammenhang erklärt, dass er es für angebracht hält, in einer der folgenden Ausschusssitzungen erneut über das Thema Biodiversität im Gemeindegebiet zu diskutieren. Nachdem die generelle Haltung gegenüber der Thematik eruiert wurde, kann über eine beitragspflichtige Mitgliedschaft  beraten werden.

 

De Jeddeloher Busch

Wie Sie der NWZ entnehmen konnten, hat die Familie zu Jeddeloh für ihr Waldprojekt in Jeddeloh I einen Sonderpreis des Umweltministers Stefan Wenzel für ihr besonderes Engagement erhalten. Hierbei wurde insbesondere die gute Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen, den Edewechter Schulen und Kindergärten und nicht zuletzt der Gemeinde positiv erwähnt. Zu diesem Sonderpreis beglückwünschen wir die Familie zu Jeddeloh.