Beschluss:

  1. Den Entwürfen der Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, wie sie sich aus der Anlage zum Protokoll über die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.09.2016 ergeben, wird zugestimmt. Die Entwürfe werden als Satzungen beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung „Ammerländer“ nachrichtlich hinzuweisen.

Unter Hinweis auf die Beschlussfassung des Rates am 15.03.2016 erläutert GA Knorr noch einmal, dass durch diese Satzungen planungsrechtliche Sicherheit bzgl. künftig für die städtebauliche Entwicklung interessanter Flächen geschaffen werden könne. Das besondere Vorkaufsrecht in Form von Satzungen zu regeln sei ein ausdrückliches Instrument des Baugesetzbuches, woraus im zweiten Schritt die Möglichkeit eröffnet würde, bei Bedarf und im Falle von Verkaufsabsichten der Eigentümer Vorkaufsrechte auszuüben.

 

RH Heiderich-Willmer macht noch einmal deutlich, dass seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem städtebaulichen Konzept seinerzeit nicht zugestimmt habe. Den vorgelegten Satzungsentwürfen würde man jedoch zustimmen, weil so eine geordnete Entwicklung des Gemeindegebietes eher zu gewährleisten sei.

 

RF Taeger signalisiert in Namen der SPD-Fraktion ebenfalls die Zustimmung, da dieses Instrument nur als logische Konsequenz aus dem mit großer Mehrheit beschlossenen städtebaulichen Konzept angesehen werden könne.

 

Für die CDU-Fraktion begrüßt RH Brunßen die langfristige Wirkung eines rechtlich verankerten Vorkaufsrechts, weil hierdurch auch noch nachfolgende Generationen eine hohe Planungssicherheit hätten.

 

Im Gegenzug gibt RH Apitzsch zu bedenken, durch die lange Laufzeit der Satzungen würde einer massiven Bodenversiegelung und industrieller Ansiedlung Vorschub geleistet. Seitens der UWG-Fraktion solle der Schwerpunkt für die Zukunft eher auf die Erhaltung unversiegelter Böden gerichtet werden. Die positiven Aspekte der geplanten Satzungen lägen aber gleichwohl auf der Hand, weswegen seine Fraktion zustimmen werde.

 

Sodann fasst der Rat folgenden