Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht erteilt das Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 118 dahingehend, dass für die Errichtung von zwei Außensilos zur Höhe von 27,5 m auf dem Betriebsgrundstück der Fa. KURO in Nord Edewecht II die dort festgesetzte maximale Gebäudehöhe von 12,0 m überschritten werden darf.


GA Knorr erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

In der anschließenden kurzen Diskussion wird von RH Apitzsch die Blendwirkung der geplanten Aluminiumsilos hinterfragt. GA Knorr erklärt, dass dies im Genehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde zu prüfen ist.

 

RF Exner hebt in ihrem Wortbeitrag hervor, dass die Errichtung der Außensilos für die Fa. KURO nach ihrer Auffassung in betrieblicher Hinsicht erforderlich sei. Der Befreiung von der Höhenfestsetzung sollte daher zugestimmt werden.

 

Sodann ergeht an den Verwaltungsausschuss folgender