Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 1  zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 13.09.2016 ergebenden Bereich eine 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt sowie der Bebauungsplan Nr. 192 aufgestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage entsprechender Vorentwürfe die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls von den Planungen zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

GA Knorr trägt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

RF Exner hinterfragt näher, ob aufgrund der in der Beschlussvorlage ausgeführten Situation im geplanten Baugebiet Nr. 190 bereits konkrete Überlegungen angestellt für einen möglichst konfliktfreien Bodenaustausch erarbeitet werden konnten. GVOR Torkel erklärt, dass verschiedene Varianten geprüft würden, diese seien allerdings noch im Detail hinsichtlich Tauglichkeit und Umsetzbarkeit zu konkretisieren.

 

RH von Aschwege erkundigt sich nach der für das jetzt vorgesehene Baugebiet südlich der Spiekerooger Straße vorgesehenen Art der baulichen Nutzung. Hierzu führt GVOR Torkel aus, dass geplant sei, hier ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Denkbar sei aber auch, im Norden des Geltungsbereichs eine kleinere Mischbaufläche aufzunehmen.

 

RH Heiderich-Willmer kündigt an, diese Gebietsausweisung abzulehnen, da hierdurch erneut bislang unberührte Außenbereichsflächen für die Siedlungsentwicklung in Anspruch genommen würden. GA Knorr weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei der Planfläche um einen bereits im Jahre 2008 vom Raumordnerischen Vertrag erfassten Bereich handelt, der auch im aktuellen, vom Rat der Gemeinde Edewecht beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzept als Bereich für die Siedlungserweiterung dargestellt ist.

 

Der Bauausschuss unterbreitet dem Verwaltungsausschuss folgenden