Beschlussvorschlag:

Für die Gemeinde Edewecht soll für alle Gemeindestraßen ein Straßenzustandskataster erarbeitet werden. Die Aufstellung des Katasters soll durch ein Fachbüro erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erbringung dieser Leistung entsprechende Angebote einzuholen.


Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden Laumanns trägt GA Knorr anhand der Beschlussvorlage vor. Hieran anschließend erläutert Herr Janssen anhand einer Präsentation das von seinem Büro für die Stadt Westerstede erstellte Straßenzustandskataster sowie dessen Systematik. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

RH Bekaan erkundigt sich nach den notwendigen Arbeiten, die nach Erstellung des Katasters zur Fortschreibung erforderlich sind. Hierzu führt Herr Janssen aus, dass die Gemeinde dem Ingenieurbüro mitteilt, welche Arbeiten im Kalenderjahr durchgeführt worden sind und welche Schäden bei routinemäßigen Straßenkontrollen dokumentiert wurden. Diese Informationen werden dann vom Ingenieurbüro in die bestehenden Datensätze eingepflegt. Die Aktualisierung erfolgt binnen weniger Tage.

 

Anschließend erkundigt sich RH Bekaan, warum bei der Erstellung der Prioritätenliste die individuellen Bodenverhältnisse (Unterbau der Straße) keine Berücksichtigung finden. Herr Janssen erklärt, dass die diese nicht für alle Arbeiten am Straßenkörper relevant sind und im ganzheitlichen Bewertungsverfahren nicht zwingend zu berücksichtigen sind. Der Unterbau werde dann in jedem Einzelfall näher zu betrachten sein und sich aufgrund des Zustandes der Straße Handlungsbedarf ergibt.  

 

In der Prioritätenliste werden zu den einzelnen Straßenabschnitten auch die Kosten je qm vom Ingenieurbüro angegeben. Hierzu erkundigt sich RH Reil, auf welcher Grundlage diese Schätzung erfolgt und ob es bereits Erkenntnisse gibt, ob diese den tatsächlichen Kosten entsprechen. Diesbezüglich erörtert Herr Janssen, dass die Schätzungen auf Erfahrungswerten beruhen, welche sich allerdings nur auf die Arbeiten an der Straßendecke erstrecken. In der geübten Praxis haben sich die Schätzwerte diesbezüglich als belastbar erwiesen.

 

Abschließend unterbreitet der Straßen- und Wegeausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden