Ein Bürger erkundigt sich, warum bei der Sanierungsplanung des Hohendamm in Jeddeloh II ca. 250 m am südlichen Ende der Straße nicht berücksichtigt sind. Der Zustand der Straße weicht seiner Ansicht nach in diesem Bereich nicht positiv vom übrigen Straßenverlauf ab. GVOR Torkel begündet die Nichtberücksichtigung und verweist auf den Tagesordnungspunkt Nr. 7. Dort werden die Anmerkungen zur Maßnahme beraten.

 

Der Bürger erkundigt sich ferner, ob die im städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Edewecht als Flächen für Wohnbebauung gekennzeichneten Bereiche zwingend bebaut werden und im Umkehrschluss nicht markierte Flächen definitiv unbebaut bleiben. Seitens der Verwaltung wird hierzu erklärt, dass es sich beim angesprochenen Konzept um eine Leitlinie handelt, welche jedoch keine unumstößliche Bindungs- oder Ausschlusswirkung entfaltet.