RH Erhardt berichtet, dass er von einem Anlieger des Bebauungsplangebietes Nr. 139 „westlich des Eichengrundes“ in Portsloge darauf angesprochen worden sei, dass dieser im Geltungsbereich des Bebauungsplanes außerhalb seines eigenen Grundstücks einige Bäume gepflanzt habe. Der Anlieger habe ihn gefragt, ob diese Bäume erhalten bleiben könnten, wenn sich nun eine Bebauung auf den anliegenden Grundstücken verwirkliche.

 

Von der Verwaltung wird erläutert, dass die Entscheidung der Erhaltung von Bäumen auf ausgewiesenen Wohnbauflächen grundsätzlich im Ermessen des Grundstückseigentümers stehe, solange keine Erhaltungsfestsetzungen getroffen worden seien.