Beschluss:

Der Verkaufspreis für Grundstücksflächen im Industriegebiet „Südlich Oldenburger Straße“ wird auf 19,50 € je m² festgesetzt. Der abzulösende Erschließungskostenanteil beträgt 11,00 € je m². Der Ablösebetrag nach dem Baugesetzbuch wird auf 6,90 € je qm festgelegt.

 

Die Verwaltung wird zur Vergabe der Baugrundstücke ermächtigt. Die Vergabe soll vorrangig an heimische Unternehmen erfolgen, die Flächen zur Entwicklung ihres Bestandes benötigen. Weiterhin soll die Zahl der mit der Ansiedlung verbundenen Arbeitsplätze Berücksichtigung finden.

 

Die Grundstücke sind innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach dem Abschluss des Kaufvertrages zu bebauen.


Nach einleitenden Worten GVOR Torkels weist RH Apitzsch darauf hin, dass seine Fraktion bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen habe, dass der Kreisel sich negativ auf die Kaufpreisgestaltung auswirke. Dem werde nunmehr dadurch Rechnung getragen, dass diese Kosten bei der Kaufpreiskalkulation unberücksichtigt blieben und der Kreisel als eine Art der Wirtschaftsförderung zu betrachten sei. Es sei allerdings zu kritisieren, dass die aktuelle Planung nicht das gesamte in Betracht kommende Gebiet umfasse, sondern nur eine Teilfläche von ca. 6 ha. Aus diesem Grund seien beispielsweise die Kosten für die Eingrünung des gesamten Gebietes in der Kaufpreiskalkulation nicht enthalten und müssten vollständig aus allgemeinen Haushaltsmitteln geleistet werden. Auch wenn er nachvollziehen könne, dass Gewerbegrundstücke möglichst günstig anzubieten seien, sehe er dies als problematisch an. Er werde sich daher der Stimme enthalten.

 

Sodann fasst der Rat folgenden