Sitzung: 20.06.2016 Rat
Vorlage: 2016/Stab/2199
Beschluss:
Der
Verkaufspreis für Grundstücksflächen im Industriegebiet „Südlich Oldenburger
Straße“ wird auf 19,50 € je m² festgesetzt. Der abzulösende
Erschließungskostenanteil beträgt 11,00 € je m². Der Ablösebetrag nach dem
Baugesetzbuch wird auf 6,90 € je qm festgelegt.
Die
Verwaltung wird zur Vergabe der Baugrundstücke ermächtigt. Die Vergabe soll
vorrangig an heimische Unternehmen erfolgen, die Flächen zur Entwicklung ihres
Bestandes benötigen. Weiterhin soll die Zahl der mit der Ansiedlung verbundenen
Arbeitsplätze Berücksichtigung finden.
Die
Grundstücke sind innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach dem Abschluss des
Kaufvertrages zu bebauen.
Nach einleitenden Worten GVOR Torkels weist RH Apitzsch darauf hin, dass seine Fraktion bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen habe, dass der Kreisel sich negativ auf die Kaufpreisgestaltung auswirke. Dem werde nunmehr dadurch Rechnung getragen, dass diese Kosten bei der Kaufpreiskalkulation unberücksichtigt blieben und der Kreisel als eine Art der Wirtschaftsförderung zu betrachten sei. Es sei allerdings zu kritisieren, dass die aktuelle Planung nicht das gesamte in Betracht kommende Gebiet umfasse, sondern nur eine Teilfläche von ca. 6 ha. Aus diesem Grund seien beispielsweise die Kosten für die Eingrünung des gesamten Gebietes in der Kaufpreiskalkulation nicht enthalten und müssten vollständig aus allgemeinen Haushaltsmitteln geleistet werden. Auch wenn er nachvollziehen könne, dass Gewerbegrundstücke möglichst günstig anzubieten seien, sehe er dies als problematisch an. Er werde sich daher der Stimme enthalten.
Sodann fasst der Rat folgenden