Beschluss:

1.    Aufgrund des § 4 Satz 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Edewecht vom 14.03.2005, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.10.2015,  wird festgelegt, dass für die Herstellung der Fahrbahn an der Gemeindestraße  Heidkampsweg in Osterscheps im Bereich zwischen der Landesstraße 829 und der Auebrücke die Gemeinde einen abweichenden Anteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand von 60 % trägt.

 

2.    Zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau des Heidkampswegs im Bereich zwischen der Landesstraße L 829 und der Auebrücke werden die Kosten für die Fahrbahn gem. § 127 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Edewecht vom 14.03.2005, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.10.2015, gesondert ermittelt und kostenmäßig abgespaltet. Für die Maßnahme werden Teilbeträge erhoben.


In der Aussprache zu diesem TOP trägt RH Krüger vor, dass er sich aus grds. Erwägungen der Stimme enthalten werde. Aus seiner Sicht wäre die Straßenausbeitragssatzung nicht zustande gekommen, wenn man damals bereits gewusst hätte, wie diffizil sich das Beitragsrecht darstelle. Bislang waren seiner Ansicht nach nur wesentliche Veränderungen, bspw. die Anlegung eines Radweges oder die Installation einer Straßenbeleuchtung beitragsfähig. In dieser Kenntnis habe er der Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung zugestimmt. In Anbetracht der nunmehr auftretenden Besonderheiten des Beitragsrechts seien ständige Diskussionen mit den Anliegern zu befürchten. Er plädiere daher als gerechtere Lösung dafür, Straßenbaumaßnahmen aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren und die Grundsteuern ggf. anzupassen. Dadurch würden alle Grundstückseigentümer der Gemeinde ihren Anteil leisten und die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger würde verträglicher gestaltet. Er bitte daher, noch einmal darüber nachzudenken, ob die Straßenausbaubeitragssatzung weiterhin zur Anwendung kommen soll und regt an, dieses Thema in einem künftigen Straßen- und Wegeausschuss erneut zu beraten.

 

BG Brunßen weist darauf hin, dass in Bezug auf den Heidkampsweg eine Beitragspflicht auch ohne Straßenausbaubeitragssatzung bestünde. Es gehe in dem heutigen Beschluss vielmehr darum, die Belastung für die Anlieger zu reduzieren, andernfalls müssten die Anlieger rd. 90 % der Kosten übernehmen.

 

RH Apitzsch weist darauf hin, dass die Anlieger sich gegen die Baumaßnahme ausgesprochen hätten. Er erachte es daher als problematisch, zunächst die Erneuerung des Heidkampsweges zu beschließen und anschließend die Anlieger zu beteiligen. Generell sollte überlegt werden, wie mit einem ablehnenden Anliegervotum umgegangen werden solle.

 

Sodann fasst der Rat folgenden