Beschluss:

Das Aufstellen von Werbestellflächen auf öffentlichen Grünflächen in Kreuzungsbereichen der Gemeinde Edewecht wird ab sofort untersagt. Hiervon ausgenommen wird den örtlichen Vereinen und der örtlichen Gastronomie für ihre jeweiligen Veranstaltungen das Aufstellen von Werbestellflächen auf öffentlichen Grünflächen in Kreuzungsbereichen der Gemeinde Edewecht gestattet. Voraussetzung ist, dass das Aufstellen frühestens 10 Tage vor der Veranstaltung erfolgt und der Verwaltung vorher angezeigt wird. Die Werbestellflächen sind spätestens zwei Tage nach der Veranstaltung zu entfernen. Unbeschadet dessen wird zu Zeiten des Wahlkampfes das Werben auf den festgelegten Stelltafeln, die die Gemeinde Edewecht zu diesem Zweck vorübergehend aufstellt, und durch das Aufstellen von Wahlgroßplakaten, für einen Zeitraum von in der Regel 4 bis 6 Wochen vor einer Wahl, erlaubt.


In der Aussprache zu diesem TOP weist RH Erhardt darauf hin, dass es ihm in dem Beratungsergebnis des Verwaltungsausschusses im Vergleich zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an der klaren Aussage fehle, dass das Aufstellen von Werbeflächen auf öffentlichen Grünflächen in Kreuzungsbereichen der Gemeinde Edewecht grundsätzlich verboten ist. Er beantrage daher, den vorliegenden Beschlussvorschlag um diesen Eingangssatz zu ergänzen.

 

Aus Sicht RF Taegers sei das Ansinnen der Antragsteller, ungeordnetem Plakatieren entgegenzuwirken, gut nachvollziehbar. Auf der anderen Seite wolle man den örtlichen Vereinen keine Steine in den Weg legen, wenn es darum gehe, auf ihre Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Im Interesse der Vereine stimme ihre Fraktion daher dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu.

 

RH Heiderich-Willmer kritisiert, dass der aus dem Verwaltungsausschuss erarbeitete Beschlussvorschlag den Antrag seiner Fraktion ad-absurdum stellen würde. Er würde sich wünschen, dass in Edewecht wie in anderen Kommunen am Straßenrand entsprechende Wechselschilder aufgebaut werden, die von den Vereinen genutzt werden könnten. Er halte es nicht für notwendig, die wenigen innerörtlichen Grünflächen mit Werbeschildern zuzupflastern.

 

RH Brunßen erinnert an die ersten Beratungen dieses Antrages, die darin mündeten, nach Alternativflächen Ausschau zu halten. Nachdem es diese in der Gemeinde nicht gebe, sei im Verwaltungsausschuss einmütig der vorliegende Beschlussvorschlag erarbeitet worden. Dadurch wird den örtlichen Vereinen die Möglichkeit belassen, weiter in einem bestimmten Zeitfenster für ihre Veranstaltungen zu werben.

 

Nach weiterer kurzer Aussprache lässt RV Hohnholz über den Änderungsantrag RH Erhardts abstimmen, der mehrheitlich die Zustimmung des Rates findet. Dieser fasst daher folgenden