Beschluss:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung zur Satzung der Gemeinde Edewecht zur Regelung der Außenwerbung in Edewecht eingegangen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 08.12.2015 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.    Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Edewecht zur Regelung der Außenwerbung in Edewecht, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese örtliche Bauvorschrift durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.


Nach einleitenden Worten BM Lauschs weist RH Brunßen darauf hin, dass sich der vorliegende Beschlussvorschlag aus einem Antrag seiner Fraktion zur Prüfung einer Ortsgestaltungssatzung entwickelt habe. Auch wenn seitdem einige Zeit vergangen sei, freue er sich nunmehr, ein Instrument zur Regelung der Außenwerbung in der Gemeinde Edewecht zu erhalten.

 

Sodann fasst der Rat folgenden