Sitzung: 20.06.2016 Rat
Vorlage: 2016/FB III/2134
Beschluss:
1.
Zu den
während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 188 in der Zeit vom
03.02.2016 bis 04.03.2016 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der
Sitzung des Bauausschusses am 12.04.2016 erarbeiteten Abwägungsvorschläge
entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu
benachrichtigen.
2.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 188, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in
der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung
wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 188 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für
den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der
Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Beteiligungsverfahren zu Wohnbauvorhaben zukünftig im Sinne des § 47 der Niedersächsischen Bauordnung 1,5 Einstellplätze je Wohneinheit gegenüber der Baugenehmigungsbehörde einzufordern.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden