Beschluss:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 188 in der Zeit vom 03.02.2016 bis 04.03.2016 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 12.04.2016 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 188, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 188 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen. 

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Beteiligungsverfahren zu Wohnbauvorhaben  zukünftig im Sinne des § 47 der Niedersächsischen Bauordnung 1,5 Einstellplätze je Wohneinheit gegenüber der Baugenehmigungsbehörde einzufordern.


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden