Beschlussvorschlag:

1.    Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Friedrichsfehn soll auf dem erworbenen Teilstück des Flurstücks 191/12 der Flur 21 zur Größe von ca. 4.800 qm errichtet werden. Der Neubau soll eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen umfassen. Die notwendigen Finanzmittel lt. Kostenschätzungen von 1,4 Mio € bzw. mind. 90.000 € für die verkehrsmäßige Erschließung sollen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 bereitgestellt werden. Bereits in 2016 notwendig werdende Finanzmittel zur Einbindung von Fachplanern für die Detailplanung des Projektes werden außerplanmäßig gem. § 117 NKomVG zur Verfügung gestellt. Die Detailplanung (einschließlich Erschließungsplanung) mit der endgültigen Kostenberechnung wird dem Bauausschuss vorgelegt.

 

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 1 zum Protokoll der gemeinsamen Sitzung des Feuerwehr- und Bauausschusses am 06.06.2016 ergebenden Bereich eine 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 191 „Feuerwehr am Jeddeloher Damm“ aufgestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage entsprechender Vorentwürfe die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls von den Planungen zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

   

      Feuerwehrausschuss:

      Beschlussvorschlag zu 1. + 2. + 3.:  einstimmig

 

      Bauausschuss:

      Beschlussvorschlag zu 2. + 3.: einstimmig


GVORin Knetemann trägt vor, dass in der Sitzung des Feuerwehrausschusses vom 02.11.2015 (Vorlage Nr. 2015/FBII/1984) und des Verwaltungsausschusses vom 17.11.2015 die Grundsatzentscheidung getroffen worden sei, dass für die Freiwillige Feuerwehr Friedrichsfehn ein neues Feuerwehrgerätehaus geschaffen werden soll.

 

In dieser Sitzung sei eine Neubauvariante mit einer Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge vorgestellt worden. Die Kostenschätzung für einen Neubau auf der Basis dieser Vorentwurfsplanung hätten einen Kostenrahmen von rd. 1,25 Mio Euro ergeben.

 

Die Diskussion in der Feuerwehr und auch in der Ausschusssitzung ergab, dass bedacht werden müsse, ob die Schaffung eines Neubaus mit zwei Stellplätzen den zu erwartenden weiteren Anforderungen an die Feuerwehr gerecht werden kann.

 

Am „alten“ Standort wäre die Realisierung einer Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen  aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse ausgeschieden. Im Rahmen der Suche nach einem alternativen Standort wären verschiedene Grundstücke geprüft, aber aus unterschiedlichen Gründen verworfen worden. Somit sei letztlich das Grundstück Hedemann als bester Standort ermittelt worden, an welchem auch ein Neubau mit drei Stellplätzen zu realisieren sei. Ein notarieller Vorvertrag mit einem Rücktrittsrecht bis zum 15.08.2016 wäre abgeschlossen worden.

 

Bei der nunmehr zu treffenden Entscheidung sei hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze zu bedenken, dass insbesondere der Gemeindeteil Friedrichsfehn die stärkste Bevölkerungsentwicklung verzeichne. Die Anzahl der Einsätze der Feuerwehr Friedrichsfehn sei gestiegen. Die Bauentwicklung und die Verdichtung der Bebauung führen dazu, dass sich die Art der Einsätze veränderte. Aufgrund einer von dem OOWV geplanten Verminderung des Leitungsdurchschnitts bei der Wasserversorgung sei davon auszugehen, dass die Feuerwehr z.B. bei künftigen Einsätzen mehr Wasser auf den Fahrzeugen mitführen müsse. Der Gemeindeteil Friedrichsfehn hätte inzwischen mehrere größere Objekte bekommen, die auch aus brandschutzrechtlicher Sicht andere Brandlasten und Anforderungen ergäben, z.B. BMA-Einsätze, Alteneinrichtungen, Schule, Kita, Krippe.

 

Weiter sei davon auszugehen, dass die derzeitige Ortswehr mit Grundausstattung zu einer Stützpunktfeuerwehr perspektivisch aufgewertet werde. Es wäre daher ratsam, bei einem Neubau umfassend zu bedenken, wohin die weitere Entwicklung gehen könnte und die sich daraus ergebenden baulichen Anforderungen im Rahmen der Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Feuerwehr und die Verwaltung sprächen sich daher für eine Neubaumaßnahme unter Berücksichtigung einer Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen aus.

 

Die übrigen Kernmerkmale der bisherigen Planung seien im Wesentlichen übernommen worden, da sie sich insbesondere aus den Forderungen der Feuerwehrunfallkasse und den Anforderungen der Feuerwehr ergeben hätten.

 

Die Kostenschätzung für einen Neubau auf der Basis der zweiten Vorentwurfsplanung (siehe Anlage zur Einladung) ergäbe einen Kostenrahmen von rd. 1,4 Mio Euro.

 

RH Korte wendet ein, dass in der Sitzung im November 2015 noch zwei Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge als ausreichend angesehen worden wären. GVORin Knetemann entgegnet, dass als Grund für einen dritten Stellplatz bisher die Unterstellung eines Mannschaftstransportwagens von der Ortswehr vorgetragen worden sei. Nach den vorherigen Ausführungen spräche aber einiges dafür, dass ein dritter Stellplatz für ein vollwertiges Feuerwehrfahrzeug zukünftig notwendig sei. Darüber hinaus wäre an dem vorherigen Standort eine Halle mit drei Stellplätzen nicht realisierbar gewesen.

 

RH Oetje begrüßt die Planung für drei Stellplätze. Aus seiner Sicht wäre es schlimmer, wenn in drei bis sechs Jahren aufgrund des gestiegenen Bedarfes doch ein Anbau nötig sei.

 

RH Bekaan schließt sich dem an. Er wendet jedoch ein, dass die Planung für ca. 60 Feuerwehrleute ausgelegt sei, aber nur 15 Parkplätze eingeplant worden seien.

 

Dipl.-Ing. Büsselmann erklärt, dass der Neuentwurf aus dem vorherigen Entwurf des Feuerwehrgerätehauses weiterentwickelt worden sei. Bei der Anzahl von 15 Parkplätzen handele es sich um die Mindestvorgabe. Eine Anpassung sei noch zu bedenken. In diesem Zusammenhang stellt Dipl.-Ing. Büsselmann den gesamten Neuentwurf anhand einer Präsentation dar.

 

RH Jeddeloh vertritt die Ansicht, dass bei der Erweiterung der Planung auf drei Stellplätze die Kostenerhöhung von 0,15 Mio Euro nicht zu hoch und vernünftig sei.

 

Auf Nachfrage von RH Henkensiefken legt Gemeindebrandmeister Bischoff dar, dass für die Erstbesetzung der Fahrzeuge im Alarmierungsfall ausreichend Parkplätze eingeplant seien. Insgesamt müsste es aber jedenfalls so viele Parkplätze wie Plätze in den Fahrzeugen geben.

 

RH Korte erkundigt sich nach der Verwendung des hinteren Bereiches des Grundstückes. GVORin Knetemann legt dar, dass es dafür noch keine Planung gebe. Das Grundstück hätte nur in dieser Gesamtgröße zur Verfügung gestanden.

 

GA Knorr erläutert die erschließungs- und bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das Baugrundstück. Da das Grundstück im Außenbereich liege und für Feuerwehrgerätehäuser kein Privilegierungstatbestand gegeben sei, müsse das Bauvorhaben bauleitplanerisch begleitet werden. Aufgrund seiner Lage außerhalb der Ortsdurchfahrt unterliege es außerdem dem sog. Anbauverbot an Landesstraßen nach dem Niedersächsischen Straßengesetz. Wie in der Vorlage ausgeführt, habe somit die Erschließung des Grundstücks über die Herstellung eines neuen Kreuzungspunktes zu erfolgen. Dies wäre im Zuge der Bauleitplanung zu berücksichtigen. GA Knorr hebt in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich hervor, dass nur bei ausschließlicher Nutzung des Grundstückes für eine Feuerwehr von Seiten der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf die Forderung einer Linksabbiegespur verzichtet werde. Jedwede Erschließung weiterer Vorhaben, z.B. durch Ansiedlung weiterer Betriebe werde nur über die Herstellung einer Linksabbiegespur möglich sein. Dies sollte mit Blick auf etwaige zukünftige Erweiterungsabsichten des benachbarten Gewerbebetriebes sowie der Tatsache, dass dieser Bereich im städtebaulichen Entwicklungskonzept als Potenzialfläche für gewerbliche Ansiedlungen benannt wird, in die Überlegungen einbezogen werden.

 

RH Erhardt erkundigt sich, ob für die Herstellung einer Linksabbiegespur Eichen gefällt werden müssten. Dies wurde von GA Knorr bestätigt. RH Erhardt erklärte, dass er dem keinesfalls zustimmen werde.

 

RH Heiderich-Willmer äußert, dass eine größere Planung auf Vorrat nicht tragbar wäre. Eine Erschließung der hinteren Grundstücke könne später evtl. über den Fuhrkenscher Grenzweg erfolgen. RH Korte entgegnete, die Planung nicht zu umfangreich zu gestalten, da dies einen zu großen Eingriff in die Natur darstelle.

 

RH Henkensiefken erkundigt sich, ob die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer über eine Ampelanlage, ähnlich wie bei der Feuerwehr in Westerstede, möglich sei. GA Knorr erklärt, dass dieser Punkt bei der weiteren Planung einfließen könne.