Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr. 2 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 06.06.2016 gekennzeichneten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB eine 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 in Friedrichsfehn durchgeführt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Planentwurfes die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Auslegung der Planung gemäß § § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

GA Knorr erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

(Anmerkung der Verwaltung: In dem der Beschlussvorlage beigefügten Beschlussvorschlag ist versehentlich auf einen falschen Bebauungsplan Bezug genommen worden. Der Beschlussvorschlag im Protokoll ist deshalb entsprechend korrigiert worden.)

 

Nach Klärung einiger Verständnisfragen aus der Ausschussmitte unterbreitet der Ausschuss ohne weiter Aussprache dem Verwaltungsausschuss folgenden