Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr. 1 zum Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 06.06.2016 gekennzeichneten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eine 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 162 in Friedrichsfehn durchgeführt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bauausschuss zu einer seiner nächsten Sitzungen einen Auslegungsentwurf vorzulegen, in dem die von der Planung berührten nachbarlichen und naturschutzfachlichen Belange abschließend bewertet und berücksichtigt sind.

GA Knorr trägt zum Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache wird von den Ausschussmitgliedern einhellig hervorgehoben, dass die Nutzung von Nachverdichtungsmöglichkeiten grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Es handele sich hier allerdings aufgrund der alten Hofgehölze um eine besondere Situation, auf die bei einer Änderung des Bebauungsplanes entsprechend Rücksicht zu nehmen wäre.

 

Der Ausschuss unterbreitet dem Verwaltungsausschuss sodann folgenden