Sitzung: 06.06.2016 Bauausschuss
Vorlage: 2016/FB III/2181
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund
der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden
Fassung soll für den in der Anlage
Nr. 1 zum Protokoll der
Sitzung des Bauausschusses am 06.06.2016 gekennzeichneten Bereich im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eine 1. Änderung des
Bebauungsplan Nr. 162 in Friedrichsfehn durchgeführt werden.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, dem Bauausschuss zu einer seiner nächsten
Sitzungen einen Auslegungsentwurf vorzulegen, in dem die von der Planung
berührten nachbarlichen und naturschutzfachlichen Belange abschließend
bewertet und berücksichtigt sind.
GA Knorr trägt zum Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor.
In der anschließenden kurzen Aussprache wird von den Ausschussmitgliedern einhellig hervorgehoben, dass die Nutzung von Nachverdichtungsmöglichkeiten grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Es handele sich hier allerdings aufgrund der alten Hofgehölze um eine besondere Situation, auf die bei einer Änderung des Bebauungsplanes entsprechend Rücksicht zu nehmen wäre.
Der Ausschuss unterbreitet dem Verwaltungsausschuss sodann folgenden