RH Jacobs erläutert den der Beschlussvorlage zugrunde liegenden Antrag seiner Fraktion.

 

Wie auch in der Beschlussvorlage beschrieben, wird in der anschließenden Aussprache von Frau Meiners dargelegt, dass die im Antrag angesprochenen Problemstellungen seit längerem zwischen dem Landkreis, der Polizei und den Ammerlandgemeinden mit dem Ziel thematisiert werden, für das Kreisgebiet gemeinsam verbindliche Regelungen zu entwickeln. Sie geht hierbei insbesondere darauf ein, dass neben den gewerblichen Verkehren, die den Regelungen der Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 StVO unterliegen, vor allem die landwirtschaftlichen Verkehre zu betrachten seien. Hier bewege man sich in einem Spannungsfeld zwischen der bisher geübten Verwaltungspraxis, dass landwirtschaftliche Verkehre keiner Ausnahmegenehmigung bedürfen, da sie auf die Erreichbarkeit der Wirtschaftsflächen angewiesen sind und der Tatsache, dass Größe und Gewicht der in den letzten Jahren zum Einsatz gekommenen Fahrzeuge ein für viele Gemeindestraßen problematisches Maß angenommen haben. Hinzu komme, dass sich der landwirtschaftliche Bereich aufgrund der steigenden Inanspruchnahme lohnunternehmerischer Leistungen vermehrt mit der gewerblichen Straßennutzung mische.

 

RH Bekaan führt aus, dass das Ziel des Antrages die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung der Gemeindestraßen durch den Schwerlastverkehr sei. Hierzu gehören nach Auffassung seiner Fraktion neben Regelungen die auf den einzelnen Verkehrsteilnehmer zielen auch generelle Überlegungen die insgesamt einen verkehrslenkenden Charakter haben können. Insofern könne der Antrag mit der heutigen Beratung nicht als abgearbeitet betrachtet werden.

 

Der Ausschuss kommt letztlich überein, dem Vorschlag der Verwaltung folgend, zunächst konkrete Ergebnisse aus dem beim Landkreis angesiedelten Arbeitskreis der Verkehrsbehörde, der Polizei und der Ammerlandgemeinden abzuwarten. Bis dahin sei eine Beschlussfassung zurückzustellen.