Vorsitzender Laumann trägt anhand der Berichtsvorlage vor. Herr Stegemann weist ergänzend darauf hin, dass das Unfallgeschehen an der Kreuzung rückläufig sei. Die Entwicklung werde aber auch hier weiter beobachtet.

 

RH Jacobs bemängelt, dass er letztlich die Aussagekraft der erhobenen Daten nicht beurteilen könne, da sich aus der Vorlage nicht der Zeitpunkt der Zählung ergebe.

 

(Anmerkung der Verwaltung: die Zahlen aus der Berichtsvorlage zum Antrag auf Kreisverkehr in Jeddeloh I stammen für die L 828 und die K 142 vom Landkreis Ammerland. Erhoben wurden die Werte für die L 828 - Jeddeloher Damm vom 28.04.2015 bis 29.05.2015 in Höhe der Hausnummer 29. Auf der K 142 - Wischenstraße wurde im gleichen Zeitraum gemessen. Dort stand das Zählgerät in Höhe der Hausnummer 6. Die Messung am Jückenweg erfolgte durch die Gemeinde in der Zeit vom 15.12.2015 bis 23.12.2015 auf halber Strecke zwischen Landesstraße und Hinterm Rhaden.)

 

Es sei den Bürgern außerdem nicht vermittelbar, warum bei dieser Kreuzung kein Kreisverkehr für erforderlich gehalten werde, im Verlauf derselben Straße in Richtung Edewecht für die Erschließung der Erweiterungsflächen des Industriegebiets aber eine Kreisverkehrsanlage von der Landesbehörde gefordert werde. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass es sich bei der hier in Rede stehenden Kreuzung um eine bestehende Anlage handele, die nur an eine nachweislich veränderte Situation sukzessive anzupassen sei. Bei der geplanten Kreisverkehrsanlage für das Industriegebiet handele es sich dagegen um einen komplett neu zu erstellenden Knotenpunkt, der auf Grundlage der aktuell anzuwenden technischen Richtlinien zu erstellen sei. Hinzu komme, dass sich der geplante neue Knotenpunkt auf freier Strecke der Landesstraße befinde, wohingegen die Kreuzung Jeddeloher Damm/Wischenstraße/Jückenweg innerhalb der Ortsdurchfahrt liege.