GA Knorr trägt anhand der Berichtsvorlage vor. Hierbei hebt er hervor, dass auch nach Einschätzung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, in der Zeit zwischen 16:00 und 18:00 Uhr die errechneten Qualitätsstufen am oberen Ende der Beurteilungsskala liegen und die weitere Beobachtung der Situation von dort empfohlen werde.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache werden die von der Landesbehörde in der Stellungnahme vorgetragenen Ausführungen auch hinsichtlich des dort beschriebenen positiven Effektes der Fußgängerampel an der Landesstraße auf den Verkehrsfluss hinterfragt. RH Jacobs merkt kritisch an, dass sich nach seiner Auffassung im Beobachtungszeitraum die Baustelle auf der Edewechter Landstraße bei Hornbach verfälschend auf die Ergebnisse ausgewirkt haben könnte. Weiterhin wird von ihm angesprochen, dass sich bei Abbiegevorgängen aus Richtung Oldenburg kommend in die Dorfstraße während der Rotphasen der Fußgängerampel eine unübersichtliche Situation ergebe. Es sei zu beobachten, dass häufig die vor dem Kreuzungsbereich befindliche Haltelinie überfahren und bei Rot in Richtung Dorfstraße abgebogen werde. Um diese Situation zu klären, wäre zu überlegen, ob die Fußgängerampel um eine weitere Anlage vor der Kreuzung ergänzt werden könnte.