Beschlussvorschlag:

Dem Aufbringen von Randmarkierungen und dem Aufstellen von Leitpfosten am Tütjenbarg in Höhe der Wohnbebauung als Pilotprojekt wird zugestimmt. Über die Wirkung dieser Maßnahmen ist zu gegebener Zeit im zuständigen Fachausschuss zu berichten.


RH Jacobs erläutert den der Beschlussvorlage zugrunde liegenden Antrag seiner Fraktion. Er führt hierbei aus, dass mit dem vorliegendem Beschlussvorschlag nach seiner Auffassung der Antrag nicht vollumfänglich beantwortet werde. In der anschließenden Aussprache heben Frau Meiners und Herr Stegemann hervor, dass auch für Gemeindestraßen gelte, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund konkreter Feststellungen erforderlich sein müsse. Es sollte daher unterhalb der Schwelle einer förmlichen verkehrsbehördlichen Anordnung  durch die Aufbringung der beschriebenen Randmarkierungen sowie das Setzen von Leitpfosten getestet werden, ob durch diese optische Einengung der Fahrbahn ein positiver Effekt zu erzielen sei. Herr Stegemann fügt auf entsprechende Frage von RH Jacobs ergänzend hinzu, dass ohne eine verkehrsbehördliche Anordnung eine Fahrbahneinengung nur in gewissem Umfang zulässig ist. Es müsse zwischen den Markierungsstreifen eine Fahrbahnbreite von deutlich über 3,0 m verbleiben. Von daher sei es bei einer Breite der Fahrbahn vor Ort von etwa 4,0 m nicht möglich, die Markierung in größerem Abstand vom Fahrbahnrand aufzubringen. Untersuchungen hätten aber gezeigt, dass allein das Vorhandensein einer Markierung das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern geschwindigkeitsreduzierend beeinflussen könne.