Sitzung: 31.05.2016 Straßen- und Wegeausschuss
Vorlage: 2016/FB III/2170
Beschlussvorschlag:
Dem Aufbringen von Randmarkierungen und dem Aufstellen von Leitpfosten
am Tütjenbarg in Höhe der Wohnbebauung als Pilotprojekt wird zugestimmt. Über
die Wirkung dieser Maßnahmen ist zu gegebener Zeit im zuständigen Fachausschuss
zu berichten.
RH Jacobs erläutert den der Beschlussvorlage zugrunde liegenden Antrag
seiner Fraktion. Er führt hierbei aus, dass mit dem vorliegendem
Beschlussvorschlag nach seiner Auffassung der Antrag nicht vollumfänglich
beantwortet werde. In der anschließenden Aussprache heben Frau Meiners und Herr
Stegemann hervor, dass auch für Gemeindestraßen gelte, dass die Anordnung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund konkreter Feststellungen erforderlich sein
müsse. Es sollte daher unterhalb der Schwelle einer förmlichen
verkehrsbehördlichen Anordnung durch die
Aufbringung der beschriebenen Randmarkierungen sowie das Setzen von Leitpfosten
getestet werden, ob durch diese optische Einengung der Fahrbahn ein positiver
Effekt zu erzielen sei. Herr Stegemann fügt auf entsprechende Frage von RH
Jacobs ergänzend hinzu, dass ohne eine verkehrsbehördliche Anordnung eine Fahrbahneinengung
nur in gewissem Umfang zulässig ist. Es müsse zwischen den Markierungsstreifen
eine Fahrbahnbreite von deutlich über 3,0 m verbleiben. Von daher sei es bei
einer Breite der Fahrbahn vor Ort von etwa 4,0 m nicht möglich, die Markierung
in größerem Abstand vom Fahrbahnrand aufzubringen. Untersuchungen hätten aber
gezeigt, dass allein das Vorhandensein einer Markierung das Fahrverhalten von
Verkehrsteilnehmern geschwindigkeitsreduzierend beeinflussen könne.