Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden Laumann erläutert Frau Ingrid Meiners, Leiterin des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Ammerland zunächst die Systematik, nach der von ihrer Behörde im Falle derartiger Anträge die Sachlage geprüft werde. Bei der Prüfung sei insbesondere das Unfallgeschehen ein wichtiger Aspekt. Hierzu würden von der Polizei umfassende Erhebungen und Auswertungen gepflegt, deren man sich zur Beurteilung der Gesamtsituation bediene. Mit Blick auf die Verkehrssituation auf der B 401 trägt sodann Herr Bernhard Stegemann von der Polizeiinspektion Oldenburg Stadt/Ammerland anhand einer Präsentation umfassend vor. Die Präsentation ist als Anlage Nr. 1 dem Protokoll beigefügt. Es wird von ihm hierbei insbesondere herausgestellt, dass die Beurteilung der Verkehrssituation ein dynamischer Prozess ist. Jeder Veränderung in der Regelungslage gehe eine intensive Datenermittlung voraus. Dies sei auch erforderlich, da die gesetzlichen Vorgaben für die Verschärfung der zu beachtenden Verkehrsregeln vorsehen, dass eine verkehrsbehördliche Anordnung immer detailliert zu begründen sei. Hierbei sei die Verkehrsbehörde zwingend gehalten, abgestuft vorzugehen, da eine weitergehende Reglementierung des Verkehrs immer einen Eingriff in die Rechte des von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmers darstelle. Auch hier gelte der im Rechtsstaatsprinzip verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Deshalb sei auch jede verkehrsbehördliche Anordnung für sich einzeln anfechtbar. Auch wenn es aus subjektivem Empfinden heraus nachvollziehbar und wünschenswert wäre, aus generalpräventiven Gründen für die B 401 flächendeckend eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder ein Überholverbot anzuordnen, würde dies dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widersprechen, da zuvor mögliche andere, die Verkehrsteilnehmer weniger belastende bzw. einschränkende Maßnahmen nicht ausgeschöpft worden wären. Darin liege zum Beispiel begründet, dass bei dem als Unfallschwerpunkt erkannten Einmündungsbereich des Schafdamms auf die B 401 als sog. mildestes Mittel zunächst lediglich ein Warnschild angeordnet worden sei. Es wird von ihm weiter ausgeführt, dass die B 401, als stark befahrene Bundesstraße mit hohem LKW-Anteil besonders im Fokus stehe. Die sehr engmaschig und vielschichtig betriebene Betrachtung der B 401 sei ein fortwährend laufender Prozess. Sobald sich hieraus ergebe, dass für die ein oder andere als problematisch erkannte Situation sich weiterer Handlungsbedarf ergebe – also im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die „nächste Stufe“ offen stehe – werde man umgehend handeln.

 

In der anschließenden intensiven Aussprache bringt insbesondere RH Heiderich-Willmer sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass in unserer Gesellschaft dem ungehindert fließendem Individualverkehr ein so hoher Stellenwert eingeräumt werde. Am Beispiel der B 401 sei zu erkennen, dass dies zu einer unerträglichen Schieflage führe. Letztlich werde hierdurch die Gesundheit und das Leben insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmer sowie der Anlieger in unverständlicher Weise hinten angestellt. Die Prüfung der Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen kranke aus seiner Sicht außerdem daran, dass sie die laufend zu beobachtenden Risikosituationen und „Beinaheunfälle“ nicht einbeziehe und aufgrund der zugrunde gelegten Systematik nicht einbeziehen könne.

 

Im Weiteren werden verschiedene Verständnisfragen gestellt, die von Frau Meiners und Herrn Stegemann beantwortet werden. Außerdem erfolgen aus dem Ausschuss heraus Hinweise auf mögliche weitere Gefahren- und Problemstellen, die von den Vortragenden dankend aufgenommen werden.

 

Abschließend wird von Seiten der Vortragenden noch einmal herausgestellt, dass man die Situation auf der B 401 weiter sehr genau im Auge behalten und dort, wo im Rahmen der Rechtslage möglich, auch regelungstechnisch stetig nachsteuern werde.