Für die bislang als „gemeinsamer Geh- und Radweg“ ausgewiese Nebenanlage am Wildenlohsdamm in Wildenloh von der L 828 Edewechter Landstraße bis zur Wildenlohslinie wurde vor einiger Zeit von einem Bürger ein Antrag gestellt, hier die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben. Vom hierfür zuständigen Landkreis Ammerland wurde der Antrag abgelehnt. Diese Entscheidung wurde vom Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg erfolgreich beklagt. Der Landkreis hat nach eingehender Prüfung der Erfolgsaussichten nun letztlich von einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht abgesehen.

 

Dies hat zur Folge, dass der Beschluss des VG Oldenburg rechtskräftig geworden ist und der Landkreis die verkehrsbehördliche Anordnung erteilt hat, für den o.g. Abschnitt die Beschilderung als „gemeinsamer Geh- und Radweg“ zu beseitigen und gleichzeitig die Nebenanlage als „Sonderweg Fußgänger“ mit der Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ zu versehen.