Beschlussvorschlag:

1.    Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Anlage Nr. 3  zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 12.04.2016 ergebenden Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eine 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 40 durchgeführt werden.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anliegerversammlung mit den von der Planung betroffenen Grundstückseigentümern durchzuführen, um die Planung zu erörtern. Zur nächsten Sitzung des Bauausschusses ist die Angelegenheit unter Einbeziehung des Ergebnisses der Anliegerversammlung zur weiteren Beratung wieder vorzulegen.


GOAR Kahlen erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

RH von Aschwege erkundigt sich, wie rückwärtig errichtete Wohngebäude in dem Bereich erschlossen werden sollen. GOAR Kahlen erklärt, dass die Erschließung, wie bei vergleichbaren Situationen gängig, grundsätzlich über das jeweilige Grundstück des privaten Eigentümers selbst erfolgen müsste. Alternativ könnten auch mehrere benachbarte Grundstückseigentümer eine gemeinsame Zuwegung anlegen. Eine öffentliche Erschließungsstraße sei nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.

 

Von RH Apitzsch wird hinterfragt, ob die Zahl der zulässigen Vollgeschosse bei einer Bebauungsplanänderung erhöht werden soll. Dies wird von GOAR Kahlen verneint.

 

Letztlich merkt RH Apitzsch an, dass sich auf dem Grundstück Brüderstraße 12 eine hochgewachsene Buche befindet. Aus seiner Sicht sollte dieser Baum im folgenden Änderungsverfahren als zu erhalten festgesetzt werden. Die Verwaltung sagt zu, den Sachverhalt zu prüfen und den Baum gegebenenfalls als zu erhalten in die Planung aufzunehmen.

 

Dem Verwaltungsausschuss wird sodann folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: