Beschluss:

 

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird hinsichtlich der vom Auslegungsentwurf abweichend vorgesehenen Breite der Erschließungsstraße (Reduzierung der Breite der Verkehrsfläche von 10,5 m auf 9,5 m) wie in der Sitzung des Bauausschusses am 01.02.2016 vorgestellt genehmigt.

 

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Änderung der Lärmkontingente gemäß des überarbeiteten Gutachtens des Büros Lux, Oldenburg, vom 12.01.2016 wird genehmigt.

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 186 „Industriegebiet südlich der Oldenburger Straße“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 01.02.2016 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 186 „Industriegebiet südlich der Oldenburger Straße“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland zusammen mit der Flächennutzungsplanänderung in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

Im Rahmen seiner Einleitung weist GA Knorr darauf hin, dass obwohl die Bauarbeiten erst für die zweite Jahreshälfte vorgesehen seien, bereits jetzt die erforderlichen Baumfällarbeiten kurzfristig durchgeführt werden sollen.

 

RH von Aschwege kritisiert, dass nach seiner Ansicht die Stichstraße Richtung Osten wieder in die Planung aufgenommen worden sei. GA Knorr führt hierzu erläuternd aus, dass die Bauleitplanung von der Erschließungsplanung zu trennen sei. Die Entwicklung Richtung Osten sollte als Option beibehalten werden. In der Erschließungsplanung sei aber der tatsächliche Ausbau der Straße zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

 

RH Heiderich-Willmer stellt das Dilemma seiner Fraktion dar, der Ausweisung der ehemaligen Baumschulfläche als Gewerbegebiet durchaus zustimmen zu können, allerdings mit der geplanten Anlegung einer Kreisverkehrsanlage einschließlich einer Ausfahrt nach Norden nicht einverstanden zu sein. Letztlich würden dadurch Tatsachen geschaffen, denen seine Fraktion nicht zustimmen könne.

 

RH Apitzsch schließt sich den Ausführungen seines Vorredners im Wesentlichen an. Hinzu komme für ihn, dass er zwei kurz nacheinander angelegte Zufahrten nicht für sinnvoll erachte und eine Erschließung über das vorhandene Industriegebiet favorisiere. Im Übrigen habe er aus der Erfahrung anderer Baugebiete gelernt, dass eine eigentlich als spätere Option benannte Erschließungsvariante dann doch eine vorweggenommene weitere Erschließung nach sich ziehe. Aus den genannten Gründen werde seine Fraktion nicht zustimmen.

 

Der Vorwurf, die Verwaltung sei in der Vergangenheit nicht offen mit Planungsabsichten umgegangen, wird von BM Lausch zurückgewiesen. Eine Erschließung über die bestehende Industriestraße – losgelöst von der eigentumsrechtlichen Problematik – würde die verkehrliche Belastung an der Stelle deutlich verschärfen. Aus ihrer Sicht liege ein schlüssiges Konzept vor. Der Kreisverkehr sei eine sinnvolle Maßnahme. Insofern sehe sie in der Erschließung auch eine Chance und kein Problem.

 

RH Dr. Fittje erinnert daran, dass die Mitarbeit im Rat auch bedeute, Verantwortung zu übernehmen. In bestimmten Bereichen sei dies bei den Fraktionen von UWG und Grünen nicht zu erkennen weil sie sich immer wieder kurz vor Ende eines Verfahrens von der Mitarbeit verabschiedeten und gegen die Beratungsergebnisse aussprechen würden. Im Nachhinein darauf zu verweisen, gegen eine Beschlussfassung gestimmt zu haben, sei allerdings keine Herausforderung. Die Vergangenheit zeige, dass Edewecht schon lange eine Wachstumsgemeinde sei. Insofern gehe es heute darum, Weichen für die Zukunft zu stellen und nicht die zukünftige Entwicklung zu verbauen.

 

RH Heiderich-Willmer stellt heraus, dass nicht die Erschließung über einen Kreisverkehr abgelehnt werde, sondern dass dieser auch in einen Suchraum münde. Zur Frage der Verantwortung weise er darauf hin, dass diese auch das Klima und die Lebensbedingungen künftiger Generationen umfasse. Im Übrigen werde sich seine Fraktion nicht gegen den Beschlussvorschlag aussprechen sondern sich der Stimme enthalten.

 

Sodann fasst der Rat folgenden