Beschlussvorschlag:

Die weitere Beratung über eine mögliche Satzungsänderung wird auf eine der nächsten Sitzungen des Schulausschusses vertragt. Die Verwaltung soll sodann die aktuellen Schülerzahlen und die Konsequenzen bezüglich der Lehrerversorgung darlegen.


GVORin Knetemann erläutert den Sachverhalt anhand der mit der Einladung übersandten Vorlage.

 

RH Fittje gibt zu bedenken, dass die Satzung in der aktuellen Form beschlossen worden sei um sicherzustellen, dass die Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps dauerhaft gestärkt werden können. Somit sei aus seiner Sicht keine Veranlassung gegeben, die Satzung wieder in der ursprünglichen Form zu erlassen.

Er regt an, in die jetzige Satzung aufzunehmen, dass ein Wechsel der Grundschule im laufenden Schuljahr nicht möglich sei.

 

GVORin Knetemann teilt mit, dass die Landesschulbehörde diesbezüglich mitgeteilt habe, dass dieser Passus rechtswidrig sei und somit nicht in die Satzung aufgenommen werden könne.

 

RH Hohnholz erkundigt sich, wie viele Schüler von der Möglichkeit des Schulwechsels während des Schuljahres Gebrauch machen.

 

GVORin Knetemann führt aus, dass jährlich ca. vier Schüler von dieser Regelung Gebrauch machen, um die Schulen gegeneinander auszuspielen.

 

RH Hohnholz teilt mit, dass es sich hier um wenige Ausnahmen und nicht um die Regel handele. Er sei somit auch dafür, die Satzung in ihrer jetzigen Form zu belassen, um den Bestand der Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps nicht zu gefährden.

 

LV Kosmis erläutert, dass die Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps zurzeit auch ohne die Schüler aus Portsloge und Süd Edewecht zweizügig geführt werden würden. In Osterscheps würden zwei Jahrgänge sogar dreizügig geführt. Die vorgelegten Zahlen der Verwaltung belegen, dass die Schülerzahlen auch noch in den nächsten Jahren ausreichend seien, um eine Zweizügigkeit für beide Schulen zu gewährleisten

Allerdings habe die Grundschule Edewecht durch die aktuelle Satzung im laufenden Schuljahr eine Klasse weniger.

Somit wurde in der Gemeinde Edewecht eine Lehrerstelle weniger vergeben. Er plädiere somit dafür, die Satzung dahingehend zu ändern, dass die Schülerinnen und Schüler aus den Ortschaften Portsloge und Süd Edewecht nur dem Einzugsgebiet der Grundschule Edewecht zugewiesen werden.

 

Abschließend weist er darauf hin, dass bei einer Gefährdung der Zweizügigkeit der Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps die Satzung jederzeit wieder geändert werden könne.

 

RH Martens erläutert, dass durch die Satzung erreicht werden müsse, dass alle Grundschulen dauerhaft in ihrem Bestand gesichert seien. Des Weiteren müsse man aber auch darauf bedacht sein, die bestmögliche Lehrerstundenversorgung für die Gemeinde Edewecht zu erlangen. Er spreche sich daher auch für eine entsprechende Änderung der Satzung aus.

 

AV Taeger gibt zu bedenken, dass in den nächsten Monaten viele Flüchtlingsfamilien in die Gemeinde Edewecht ziehen werden. Man könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen, wie diesbezüglich die Zuwächse an den Grundschulen erfolgen werden. Sie plädiere daher dafür, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und in der nächsten Sitzung des Schulausschusses wieder zu diskutieren.

 

GVORin Knetemann teilt mit, dass eine Satzungsänderung auf die Einschulungen im Jahr 2017 keinen Einfluss mehr habe, da die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2017/18 bereits in den kommenden Wochen an allen Grundschulen durchgeführt werden. 

 

RF Greulich beantragt, den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Schulausschusses wieder zu diskutieren.