Beschlussvorschlag:

Die Erschließung des Baugebietes Nr. 186 “Industriegebiet südlich Oldenburger Straße“ in Edewecht soll entsprechend der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 09.02.2016 vorgelegten Ausbauplanung (Erst- und Endausbau) erfolgen.


Herr Janssen vom Ingenieurbüro Börjes erörtert den Erst- und Endausbau der Erschließung des Baugebiets Nr. 186 anhand einer Präsentation, die als Anlage Nr. 2 beigefügt ist. Hierbei geht er neben der geplanten Erschließungsstraße insbesondere auf den aktuellen Planungsstand zum Kreisverkehr an der Landesstraße L 828 ein. In diesem Zusammenhang geht er auch auf das vom Ingenieurbüro Frilling entwickelte Entwässerungskonzept ein.

 

In der anschließenden Aussprache wird von RH Bekaan der Umgang bzw. die Nutzung der künftigen Straßenseitenbereiche thematisiert. Er regt an, diese ausreichend zu befestigen bzw. vor einer dauerhaften Nutzung als Ausweichfläche im Begegnungsverkehr zu schützen. Herr Janssen führt hierzu aus, dass die Verkehrsfläche eine ausreichende Breite habe und deshalb kein Ausweichen auf die Berme zu befürchten sei. (Anmerkung der Verwaltung: Durch die in der Sitzung des Bauausschusses am 01.02.2016 im Bebauungsplanentwurf vorgenommene Anpassung der festgesetzten Verkehrsfläche auf 9,5 m Breite erübrigt sich diese Problematik, da sich hierdurch die im Eigentum der Gemeinde verbleibenden Straßenseitenbereiche auf ein Minimum reduzieren lassen.) 

 

Von BM Lausch wird auf Nachfrage RH Vehndels ausgeführt, dass für Lastkraftfahrzeuge mit dem von der Gemeinde Edewecht zentral im Industriegebiet bereitgehaltenen LKW-Parkplatz ausreichender Parkraum zur Verfügung stehe. Im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren seien im Übrigen auf den Baugrundstücken ausreichend Stellplätze nachzuweisen.

 

RH Reil bekräftig abschließend für seine Fraktion noch einmal, dass er die Kreisverkehrslösung ablehne. Diese Auffassung wird von RH Korte geteilt, wobei er weiter ausführt, dass nach seiner Auffassung die Anbindung des Gebietes durch eine Linksabbiegespur die bessere Alternative darstelle. Es werden in diesem Zusammenhang von der Verwaltung - wie auch in den vorangegangenen Sitzungen bereits ausführlich geschehen - noch einmal die beim Bau derartiger Kreuzungspunkte im Bereich von Landesstraße einzuhaltenden Anforderungen erläutert. Hierbei wird hervorgehoben, dass eine Linksabbiegespur in diesem Bereich nur in Verbindung mit einer kostspieligen Vollampelanlage realisierbar sei. Herr Janssen bestätigt die Ausführungen der Verwaltung. Insbesondere aufgrund des nördlich der Landesstraße verlaufenden Radweges, der zu Querungsverkehren von Radfahrern und Fußgängern über die Oldenburger Straße führen werde, dürfe nach den einzuhaltenden Regelwerken eine Abbiegespur nicht ohne eine Vollsignalanlage erstellt werden.

 

Vorsitzender Laumann stellt fest, dass es keine weiteren Wortbeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt gibt. Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden