Beschlussvorschlag:

Die Erschließung des Baugebietes Nr. 185 “Esch - Edewecht“ in Süd Edewecht soll entsprechend der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 09.02.2016 vorgelegten Ausbauplanung (Erst- und Endausbau) erfolgen. Das Baugebiet Nr. 185 wird als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.


GA Knorr trägt den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor. Herr Spannhoff vom Ingenieurbüro Frilling, Vechta, erörtert sodann anhand einer Präsentation den geplanten Erst- und Endausbau der Erschließungsstraße sowie die Herstellung der Regen- und Schmutzwasserentwässerung. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

RH Reil erkundigt sich, ob die Entwässerungsplanung auch eine zukünftige Bebauung auf den nördlich und südlich des Plangebiets gelegenen Flächen berücksichtige. Dies wird seitens des Ingenieurbüros Frilling bejaht.

 

RH Bekaan hinterfragt den Verlauf der Regen- und Schmutzwasserleitungen im Bereich der ehemaligen Hofstelle Barsties dahingehend, ob hierdurch nicht die Bebaubarkeit der Flächen eingeschränkt werde. Herr Spannhoff erklärt, dass es sich hierbei um einen vorläufigen Leitungsverlauf handele. Dies sei dem Umstand geschuldet, dass derzeit noch nicht feststehe, wann die Gebäude der ehemaligen Hofstelle abgerissen werden. Da der sich im Eigentum der Gemeinde Edewecht befindliche Teil des Baugebiets aber kurzfristig erschlossen und damit an die Regen- und Schmutzwasserversorgung angeschlossen werden müsse, habe man von dieser provisorischen Lösung Gebrauch gemacht. Sobald auch die Fläche der ehemaligen Hofstelle gemäß der endgültigen Planung erschlossen werde, werde das Provisorium aufgehoben und die Entwässerung über das geplante System vorgenommen.

 

Auf Nachfrage von RH Vehndel wird das Für und Wider einer Ausweisung als Tempo-30-Zone erörtert. Es wird befürchtet, dass es durch parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand zu verkehrlichen Problemen kommen könnte und es gegebenenfalls besser sei, konkrete Stellplatzflächen im öffentlichen Bereich anzulegen. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass für ein Baugebiet dieser Größe nicht mit Problemen durch parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand zu rechnen sei. Vielmehr habe man die Erfahrung gemacht, dass eine Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches, der mit der Festlegung konkreter Parkplätze im öffentlichen Raum verbunden sei, eher zu Problemen führe, da dann ausschließlich auf diesen Stellflächen das Parken zulässig sei.

 

Weiter wird darüber debattiert, ob die Verkehrsfläche tatsächlich insgesamt niveaugleich zum Gehweg ausgeführt werden oder durch ein Rundbord abgegrenzt werden sollte. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass beide Varianten möglich seien und kostenmäßig nicht gravierend auseinanderfallen. Letztlich kommt man überein, auf ein Rundbord zu verzichten.

 

Abschließend wird ausführlich über das Straßenbegleitgrün beraten. Man kommt letztlich überein, auf die in der Planung vorgesehenen Straßenbeete, auch im Hinblick auf die Stellplatzsituation, zu verzichten. Als Durchgrünung der Verkehrsfläche werden die im Bereich der Verschwenkung der Straße vorgesehenen, mittigen Baumpflanzungen für ausreichend erachtet.

 

Nachdem der Vorsitzende Laumann die erfolgten Diskussionen zusammenfassend dahingehend darstellt, dass die Erschließungsplanung bis auf die im Entwurf vorgesehenen drei Straßenbeete die Zustimmung der Ausschussmitglieder findet, unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden