Beschlussvorschlag:

 

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird hinsichtlich der vom Auslegungsentwurf abweichend vorgesehenen Breite der Erschließungsstraße (Reduzierung der Breite der Verkehrsfläche von 10,5 m auf 9,5 m) wie in der Sitzung des Bauausschusses am 01.02.2016 vorgestellt genehmigt.

 

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zur Änderung der Lärmkontingente gemäß des überarbeiteten Gutachtens des Büros Lux, Oldenburg, vom 12.01.2016 wird genehmigt.

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 186 „Industriegebiet südlich der Oldenburger Straße“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 01.02.2016 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 186 „Industriegebiet südlich der Oldenburger Straße“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland zusammen mit der Flächennutzungsplanänderung in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

 


GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage vor. Er führt ergänzend aus, dass zwischenzeitlich die Erschließungsplanung vorangetrieben worden sei. Hierbei sei herausgearbeitet worden, dass für den vom zukünftigen Kreisverkehr in das Plangebiet abzweigenden Erschließungsast eine Fahrbahnbreite von 6,50 m ausreichend bemessen sei. Inklusive der Flächen für die Nebenanlage und Straßenseitenräume sei daher abweichend von der derzeitigen Festsetzung im Entwurf des Bebauungsplanes, der von einer Breite von 10,50 m ausgehe, eine Breite der Verkehrsfläche von lediglich 9,50 m auskömmlich. Um die Bauleitplanung an die Erschließungsplanung, die im Übrigen im kommenden Straßen- und Wegeausschuss am 09.02.2016 zur Beratung vorgelegt werde, anzupassen, wäre die Planzeichnung noch entsprechend zu ändern. Die Änderung könne durch eine sog. eingeschränkte Beteiligung erfolgen. Da die Gemeinde als Flächeneigentümern alleinige Betroffene ist, wäre die Beteiligung bei Zustimmung zu dieser Änderung als erfolgt anzusehen.

 

Im Folgenden trägt Dipl.-Ing. Janssen anhand einer Präsentation zum Verfahrensstand vor und erläutert die abwägungsrelevanten Punkte, die sich aus der öffentlichen Auslegung der Planungen ergeben haben. Die Präsentation ist als Anlage Nr. 2 dem Protokoll beigefügt.

 

In der anschließenden Aussprache werden von RH Apitzsch zunächst die von der NLStbV in ihrer Stellungnahme thematisierten Folgekosten hinterfragt. GOAR Kahlen erläutert hierzu, dass für derartige Baumaßnahmen an Landesstraßen von dem Veranlasser der Maßnahme – hier also der Gemeinde – die Folgekosten für den zukünftig für die NLStbV entstehenden Unterhaltungsmehraufwand abzulösen seien. Die Höhe des Betrages orientiere sich dabei an den Kosten, die für die flächenmäßig neu hinzukommenden Verkehrsanlagen entstehen. Im Falle der Herstellung des Kreisverkehrs in Friedrichsfehn habe sich seinerzeit hieraus z.B. ein Ablösebetrag in Höhe von rd. 35.000,- € ergeben, der von der Gemeinde zu zahlen gewesen sei.

 

In der weiteren Aussprache werden von Seiten RH Erhardts und RH Apitzschs die bereits in den vorangegangenen Beratungen geäußerte Kritik an der Planung erneuert. RH Erhardt hebt hervor, dass er die Inanspruchnahme der ehemaligen Baumschulfläche grundsätzlich befürworte. Durch die Planung werde mit der Anlegung der Kreisverkehrsanlage aber gleichzeitig bereits eine nördliche Industriegebietserweiterung vorbereitet. Die siedlungstechnische Inanspruchnahme der Flächen nördlich der Landesstraße werde von seiner Fraktion aber grundsätzlich abgelehnt. Aus diesem Grunde werde er der Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan nicht zustimmen. RH Apitzsch schließt sich den Ausführungen von RH Erhardt an. Er führt weiter aus, dass er die Erschließung des Gebietes von der Landesstraße aus grundsätzlich nicht für sinnvoll halte. Stattdessen halte er eine südliche Erschließungsvariante immer noch für die bessere Lösung. Er wisse, dass die nötigen Flächen hierfür derzeit nicht verfügbar seien. Umso wichtiger sei es, vorrangig dafür Sorge zu tragen, dass sich dies ändere. Die Entwicklung des Gebietes müsse notfalls solange zurückgestellt werden. Es müsse außerdem bereits beim jetzigen Entwicklungsschritt eine ausreichende Grüneinfassung des Gebietes zum Sandberg hin vorgesehen werden. Eine weitere Entwicklung in Richtung Sandberg sollte auf jeden Fall unterbleiben. Die entsprechende Abzweigung der Planstraße in Richtung Osten sollte daher von vornherein aus der Planung gestrichen werden.

 

Von der Bürgermeisterin wird zu den Kritikpunkten zusammenfassend entgegnet, dass es sich bei dieser Fläche um den derzeit einzigen Entwicklungsbereich handele, den die Gemeinde für gewerbliche Zwecke nutzbar machen könne. Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken sei groß. Diese unbestritten für diesen Zweck geeignete Fläche müsse daher zügig entwickelt werden. Auf die ungewisse Möglichkeit, die Fläche von Süden her zu erschließen, könne man nicht warten. Außerdem wäre die Erschließung einer Fläche dieser Größe ausschließlich über eine innere Anbindung an die Industriestraße nicht ausreichend. Dies insbesondere auch mit Blick auf denkbare nächste Erweiterungsschritte in diesem Bereich in Richtung Süden.

 

RH Bekaan fasst für seine Fraktion zusammen, dass die verkehrliche Anbindung des Gebiets in den vorangegangenen Sitzungen ausführlich diskutiert worden sei. Hieraus sei letztlich klar geworden, dass sowohl der Standort des Erschließungspunktes als auch die Ausführung als Kreisverkehr die richtige Entscheidung sei, so dass er den Planungen zustimmen werde. Allein schon um die Option einer nördlichen Erweiterung des Gebietes zu erhalten, müsse der Kreisverkehr eine nördliche Ausfahrt erhalten.

 

RH von Aschwege gibt in seinem Wortbeitrag zu bedenken, dass mit der Gebietserweiterung zur Siedlung Sandberg dauerhaft ein ausreichender Abstand gewährleistet werden müsse. Deshalb sollte aus seiner Sicht der vorgesehene Erschließungsstich in Richtung Osten entfallen.

 

GOAR Kahlen führt hierzu aus, dass die Schutzansprüche der angrenzenden Nutzungen durch die Planungen selbstverständlich nicht verletzt werden dürfen. Dies könne aber ohne weiteres auch noch im Falle einer geringfügigen Erweiterung in Richtung Osten gewährleistet werden, so dass man sich diese Option zumindest planerisch auch offenhalten. Im Rahmen der Erschließungsarbeiten sei aber vorgesehen, den Erschließungsstich zunächst nicht herzustellen.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden