Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den in der Sitzung des Bauausschusses am 01.02.2016 zur Ausweisung von Wohnbauflächen zwischen dem Lindendamm und der Grundschule in Osterscheps liegenden Bereich die im Zuge einer Bauleitplanung zu berücksichtigenden Restriktionen hinsichtlich Verkehrslärm, landwirtschaftlicher Geruchsimmissionen und zur Oberflächenentwässerung abzuprüfen.

 

  1. Nach erfolgter Prüfung ist die Angelegenheit den Gremien erneut – möglichst bis zur Sommerpause – zur Beratung mit dem Ziel vorzulegen, für einen dann konkret umrissenen Bereich einen Bebauungsplan zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in Osterscheps aufzustellen.

GOAR Kahlen erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

In der anschließenden Aussprache wird von RH Bekaan betont, dass es bereits seit über 20 Jahren der Wunsch der Osterschepser sei, auf eine bauliche Entwicklung zwischen Lindendamm und Schulstandort und damit auf ein Zusammenwachsen dieser Bereiche hinzuarbeiten. Der Antrag werde daher von seiner Fraktion befürwortet. Er regt an, dass der Prüfauftrag an die Verwaltung mit einer konkreten Frist verknüpft werden sollte, damit gewährleistet werden könne, dass die weiteren Beratungen in einem absehbaren Zeitraum stattfinden.

 

RH Apitzsch führt in seinem Wortbeitrag aus, dass er einen Prüfauftrag befürworte. Er sehe die Eignung der Fläche allerdings grundsätzlich kritisch. Auch in den Beratungen zum städtebaulichen Entwicklungskonzept sei die Fläche im Arbeitskreis auf ihre Eignung hin kontrovers diskutiert worden. Die im Bereich des Zwischenweges identifizierte Fläche sei hierbei als besser geeignet herausgearbeitet worden. Insbesondere sei dort festgehalten worden, dass die Fläche landschaftlich reizvoll und durch die Verkehrslärmimmissionen der Landesstraße belastet sei. Eine Bezugnahme auf alte Konzepte aus einer über 20 Jahre zurückliegenden Dorferneuerung allein reiche für ihn als Begründung für eine Flächenausweisung an dieser Stelle nicht aus. Deshalb sei es richtig, hier zunächst näher zu prüfen.

 

RH Erhardt führt aus, dass für ihn die Fläche grundsätzlich aufgrund ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild nicht für eine Siedlungsentwicklung in Frage komme.

 

Für seinen Wortbeitrag gibt Vorsitzender Krüger vorübergehend den Vorsitz an RH Vehndel ab. Er untermauert sodann den Antrag damit, dass es von besonderer Bedeutung für die Osterschepser sei, dass mittelfristig die bislang zerstückelte Siedlungslage von Osterscheps durch eine Wohngebietsausweisung im Bereich zwischen Lindendamm und Grundschule aufgehoben werden kann. Es müsse überdies den Osterschepsern die Möglichkeit eröffnet werden, aus sich heraus zu wachsen. Hierfür seien geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen. Dem ersten und dringendsten Bedarf könne sicherlich mit der im Entwicklungskonzept dargestellten kleinen Fläche im Bereich des Zwischenweges nachgekommen werden. Mittelfristig müsse man für Osterscheps aber unbedingt die Fläche an der Landesstraße aktivieren.

 

RH Oetje führt aus, dass man dem von den Osterschepsern geäußerten Wunsch in einem ersten Schritt durch eine nähere Prüfung der Fläche Rechnung tragen sollte. Da er davon ausgehe, dass die Prüfung von der Verwaltung ohnehin in überschaubarer Zeit durchgeführt werde, sei eine konkrete Fristsetzung für ihn nicht zwingend erforderlich. RF Exner ergänzt, dass sie der Argumentation für einen Lückenschluss grundsätzlich folgen könne und daher ebenfalls eine nähere Prüfung der Flächen befürworte.

 

GOAR Kahlen schlägt daraufhin vor, den Beschlussvorschlag um den Zusatz „möglichst bis zur Sommerpause“ zu ergänzen. Daraufhin unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden