Beschlussvorschlag:

Dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Es bildet die Grundlage und Leitlinie für die zukünftige bauleitplanerische Entwicklung in der Gemeinde Edewecht.


GOAR Kahlen führt anhand der Beschlussvorlage in die Thematik ein und übergibt sodann an Frau Dipl.-Geografin Reichenbach. Sie erläutert anhand einer Synopse detailliert die Abwägungsvorschläge zu den Eingaben aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts. Die Synopse ist als Anlage Nr. 1 dem Protokoll beigefügt.

 

In der anschließenden ausführlichen Aussprache wird von Seiten der Fraktionen UWG und Bündnis90/Grüne zu den Abwägungsvorschlägen bzw. zu den verschiedenen Aussagen des Entwicklungskonzeptes kritisch Stellung bezogen. Man begrüße ausdrücklich, dass sich die Gemeinde Edewecht auf den Weg gemacht habe, ein städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten und somit eine Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung zu den Aspekten Wohnen und Gewerbe für die kommenden 15 Jahre vorzugeben. Auch der offene Erarbeitungsprozess sei sehr positiv zu bewerten. Inhaltlich sei aber insbesondere der zum Aspekt Gewerbe vorgenommene Flächenansatz viel zu umfassend. Durch die über den ermittelten tatsächlichen Flächenbedarf deutlich hinausgehende Flächendarstellung werde einem weiteren Flächenverbrauch bislang unberührter Außenbereichsflächen in unvertretbarem Umfang Vorschub geleistet – mit allen damit verbundenen Nachteilen für Natur und Landschaft. Aus diesem Grund werde man dem Entwicklungskonzept nicht zustimmen. Auch die Abwägungsentscheidung, die bislang als langfristige Entwicklungsoption für die Wohnbauentwicklung über 2030 hinaus vorgesehene Fläche am Blendermannsweg in Friedrichsfehn nunmehr in die Kategorie der kurzzeitigen Inanspruchnahme allein deshalb vorzuziehen, weil der Flächeneigentümer sie aus betriebswirtschaftlichen Gründen frühzeitig veräußern wolle, sei nicht nachvollziehbar.

 

Dieser ablehnenden Haltung wird von Seiten der Fraktionen von CDU und SPD entgegengehalten, dass es sowohl bei der Thematik Wohnen als auch bei dem Aspekt Gewerbe darum gehe, in angemessenem Umfang einen auf den absehbaren Bedarf abgestellten Flächenvorrat vorzuhalten. Hierzu treffe das Konzept die richtigen Leitvorgaben. Hinsichtlich des Bereiches Wohnen werde der maßvolle Ansatz des Konzeptes deutlich. Die Kritik einer übermäßigen Flächeninanspruchnahme im Bereich der Gewerbeflächen sei nicht gerechtfertigt. Es werde deutlich herausgestellt, dass es gerade zu diesem Aspekt wichtig sei, eine großflächige Benennung potentieller Flächen vorzunehmen, um diese im Umfeld des jetzigen Industriegebiets liegenden einzigen denkbaren Erweiterungsoptionen umfassend langfristig gegen entgegenstehende Nutzungen zu sichern. Das Konzept solle langfristige Leitlinien vorgeben, in welchen Bereichen überhaupt gewerbliche Nutzungen von der Gemeinde für denkbar gehalten werden. Eine tatsächliche Inanspruchnahme sei weiterhin immer eine Frage des Einzelfalles. Wichtig sei aber, für eine zukunftsfähige Entwicklung langfristig die Potentiale vorzuhalten und damit die Grundlage für eine weiterhin positive wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde zu sichern.

 

Von der Bürgermeisterin wird ebenfalls noch einmal nachdrücklich der Aspekt der Entwicklungsfähigkeit und damit Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Edewecht herausgestellt. Die Gemeinde müsse sowohl für die hier bereits ansässigen als auch für ansiedlungswillige Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen bereit- und Entwicklungspotentiale vorhalten. Derzeit habe die Gemeinde quasi keine erschlossene Gewerbegebietsfläche mehr im Angebot. Dagegen sei die Nachfrage sehr hoch. Mit dem vorliegenden Konzept könne die Gemeinde aufzeigen, dass sie auf den Gebieten Wohnbauflächen- und Gewerbeflächenentwicklung gut aufgestellt sei.

 

Dipl.-Ing. Janssen ergänzt, das Konzept sorge durch die Darstellung möglicher Erweiterungsflächen auch für Klarheit bei allen Beteiligten. Es werde deutlich, welche Flächen von der Gemeinde zukünftig für Flächenausweisungen eventuell in Betracht gezogen werden. Außerdem müsse immer wieder die steuernde Funktion eines derartigen Konzepts betont werden. Es werde der Gemeinde möglich sein, unter Hinweis auf die planerischen Aussagen des Konzepts entgegenstehende Nutzungen auf den potentiellen Entwicklungsflächen abzuwehren.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden