1. Der Erweiterung der Geltungsbereiche der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes 186 „Industriegebiet südlich Oldenburger Straße“ wie sie sich aus der Anlage Nr. 4 zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 08.12.2015 ergibt, wird zugestimmt.

 

  1. Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 08.12.2015 vorgelegten Erschließungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 186 „Industriegebiet südlich Oldenburger Straße“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Erschließungsplanung auf Grundlage dieser Konzeption zu verfolgen.

 

  1. Den in der Sitzung des Bauausschusses am 08.12.2015 vorgelegten Entwürfen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 186 „Industriegebiet südlich Oldenburger Straße“ in Edewecht wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

GOAR Kahlen erläutert die Planung anhand des bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 30.11.2015 vorgestellten Planentwurfes und verweist insoweit auf den damaligen Beratungsverlauf, wie er sich aus dem Protokoll der vorgenannten Sitzung ergibt. Anhand eines Auszuges aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept wird von ihm erläutert, in welchem Umfang für diesen Bereich mögliche Erweiterungsflächen herausgearbeitet wurden. Es wird von ihm weiter herausgestellt, dass sich nach Prüfung des gesamten Gemeindegebiets ergeben habe, dass Erweiterungsoptionen letztlich vorrangig nur im direkten Anschluss an das bestehende Industriegebiet in Edewecht in städtebaulicher und wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll umsetzen ließen. Umso wichtiger sei es daher, sich die Option zur Ausschöpfung dieser begrenzten Potentiale vollständig offen zu halten. Aus diesem Blickwinkel seien die im Planentwurf vorgesehenen nördlichen und östlichen Erschließungsansätze zu beurteilen. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Auszug aus dem Entwicklungskonzept sind als Anlagen Nr. 2 und 3 dem Protokoll beigefügt.

 

In der anschließenden Aussprache erneuert RH Apitzsch zunächst seine grundsätzlich kritische Einstellung zu weiteren Gewerbegebietsausweisungen. Für die konkret vorliegende Planung plädiere er statt einer Anbindung an die Landesstraße für eine Erschließung aus Süden über einen Anschluss an die Industriestraße bzw. die Vegesacker Straße. Dies sei aus seiner Sicht zum einen kostengünstiger herstellbar und zum anderen für das Gebiet ausreichend. Eine doppelte Erschließung sei nicht erforderlich. Außerdem sollte überlegt werden, die Straße zunächst nur provisorisch herzustellen. Auch hierdurch könne man Kosten reduzieren. Neben den hohen Kosten halte er die Herstellung eines Kreuzungspunktes an der Landesstraße auch aufgrund der kurzen Distanz zwischen Industriestraße und dem Ortseingang von Jeddeloh I für ungünstig.

 

RH Erhardt unterstützt diese Ausführungen. Er ergänzt, dass ein Kreuzungspunkt an der Oldenburger Straße bereits als Vorgriff auf eine Erweiterung des Industriegebiets nördlich der Landesstraße gesehen werden könnte. Eine derartige Erweiterung finde allerdings bereits aus grundsätzlichen Erwägungen nicht die Zustimmung seiner Fraktion.

 

RF Taeger erläutert für ihre Fraktion, dass man in der vergangenen Woche seit der intensiv geführten Debatte in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 30.11.2015 in der Fraktion die Planung insgesamt noch einmal eingehend diskutiert habe. Hierbei habe man auch die Ergebnisse des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts mit in die Betrachtung einbezogen. In der Gesamtbetrachtung habe sich hierbei ergeben, dass die Weiterentwicklung des Gewerbegebiets an dieser Stelle folgerichtig sei. Auch die Erschließung des Gebiets über die Landesstraße erachte man für richtig. Es wäre zwar wünschenswert, auch eine Erschließung über die Industriestraße zu verwirklichen, wie es das Entwicklungskonzept langfristig auch vorsehe. Da diese Option aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit der Flächen derzeit ausfalle, stimme man der Planung eines Kreisverkehrs zu.

 

RF Exner und RH Oetje schließen sich für ihre Fraktion dieser Auffassung an. Eine Erschließung über die Industriestraße scheide aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit der Flächen aus. Unter diesen Voraussetzungen sei der Bau einer Kreisverkehrsanlage die kostengünstigste Lösung. Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken mache es außerdem erforderlich, möglichst kurzfristig entsprechende Flächen anbieten zu können. RH von Aschwege regt allerdings an, man möge die östliche Erweiterungsoption und damit die Einplanung des nach Osten abzweigenden Erschließungsstiches überdenken. Er habe Sorge, dass eine weitere Annäherung der gewerblichen Nutzungen über den Geltungsbereich des jetzt in Rede stehenden Bebauungsplanes hinaus mit Blick auf die Siedlung Sandberg lärmtechnisch problematisch sein könnte. Diese Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

Nachdem auch von Seiten RH Kahles der Planung insgesamt zugestimmt wird, fasst GOAR Kahlen noch einmal zusammen, dass eine Erschließung des Gebiets derzeit nur über einen Anschluss an die Landesstraße möglich sei. Er führt weiter aus, dass eine Erreichbarkeit der Flächen innerhalb des Gebiets auch deshalb über die Oldenburger Straße erforderlich sei, da an der freien Strecke der Landesstraße aus verkehrsrechtlichen Gründen ein Zu- und Abfahrtsverbot zu den direkt an der Oldenburger Straße liegenden Grundstücken festzusetzen ist (bestehende Zu- und Abfahrten haben im derzeit genehmigten Nutzungsumfang Bestandsschutz). Gewerbetreibenden sowie deren Kunden und Zulieferern könne nicht zugemutet werden, dass sie bei einer Lage des Gewerbegrundstücks an der Landesstraße oder in deren Sichtweite dieses nur über den Umweg über die Industriestraße erreichen können. Hierunter würde auch die Attraktivität der Grundstücke für diejenigen Gewerbetreibenden leiden, die darauf angewiesen seien, dass ihr Angebot von der Landesstraße aus gesehen werden kann. Zur Frage der gewerblichen Flächeninanspruchnahme wird von ihm abschließend noch einmal grundsätzlich herausgestellt, dass im Zuge der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts intensiv geprüft worden sei, wo überhaupt noch gewerbliche Entwicklungen im Gemeindegebiet möglich seien. Hierbei habe man herausgearbeitet, dass sich neben Husbäke lediglich südlich, östlich und nördlich des bestehenden Industriegebiets begrenzte Erweiterungsoptionen ergeben. Diese insgesamt überschaubaren Bereiche seien in langfristiger Hinsicht daher umso sorgsamer für gewerbliche Zwecke zu sichern bzw. gegen entgegenstehende Nutzungen abzusichern.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden