Sitzung: 08.12.2015 Bauausschuss
- Der Erweiterung der
Geltungsbereiche der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des
Bebauungsplanes 186 „Industriegebiet südlich Oldenburger Straße“ wie sie
sich aus der Anlage Nr. 4 zum
Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 08.12.2015 ergibt, wird
zugestimmt.
- Dem in der Sitzung des
Bauausschusses am 08.12.2015 vorgelegten Erschließungskonzept für den
Bebauungsplan Nr. 186 „Industriegebiet südlich Oldenburger Straße“ wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere
Erschließungsplanung auf Grundlage dieser Konzeption zu verfolgen.
- Den in der Sitzung des
Bauausschusses am 08.12.2015 vorgelegten Entwürfen der 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr. 186
„Industriegebiet südlich Oldenburger Straße“ in Edewecht wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung
ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs.
2 BauGB zu verbinden.
GOAR Kahlen erläutert die Planung anhand des bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 30.11.2015 vorgestellten Planentwurfes und verweist insoweit auf den damaligen Beratungsverlauf, wie er sich aus dem Protokoll der vorgenannten Sitzung ergibt. Anhand eines Auszuges aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept wird von ihm erläutert, in welchem Umfang für diesen Bereich mögliche Erweiterungsflächen herausgearbeitet wurden. Es wird von ihm weiter herausgestellt, dass sich nach Prüfung des gesamten Gemeindegebiets ergeben habe, dass Erweiterungsoptionen letztlich vorrangig nur im direkten Anschluss an das bestehende Industriegebiet in Edewecht in städtebaulicher und wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll umsetzen ließen. Umso wichtiger sei es daher, sich die Option zur Ausschöpfung dieser begrenzten Potentiale vollständig offen zu halten. Aus diesem Blickwinkel seien die im Planentwurf vorgesehenen nördlichen und östlichen Erschließungsansätze zu beurteilen. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Auszug aus dem Entwicklungskonzept sind als Anlagen Nr. 2 und 3 dem Protokoll beigefügt.
In der anschließenden Aussprache erneuert RH Apitzsch zunächst seine
grundsätzlich kritische Einstellung zu weiteren Gewerbegebietsausweisungen. Für
die konkret vorliegende Planung plädiere er statt einer Anbindung an die
Landesstraße für eine Erschließung aus Süden über einen Anschluss an die
Industriestraße bzw. die Vegesacker Straße. Dies sei aus seiner Sicht zum einen
kostengünstiger herstellbar und zum anderen für das Gebiet ausreichend. Eine
doppelte Erschließung sei nicht erforderlich. Außerdem sollte überlegt werden,
die Straße zunächst nur provisorisch herzustellen. Auch hierdurch könne man
Kosten reduzieren. Neben den hohen Kosten halte er die Herstellung eines
Kreuzungspunktes an der Landesstraße auch aufgrund der kurzen Distanz zwischen
Industriestraße und dem Ortseingang von Jeddeloh I für ungünstig.
RH Erhardt unterstützt diese Ausführungen. Er ergänzt, dass ein
Kreuzungspunkt an der Oldenburger Straße bereits als Vorgriff auf eine Erweiterung
des Industriegebiets nördlich der Landesstraße gesehen werden könnte. Eine
derartige Erweiterung finde allerdings bereits aus grundsätzlichen Erwägungen
nicht die Zustimmung seiner Fraktion.
RF Taeger erläutert für ihre Fraktion, dass man in der vergangenen Woche
seit der intensiv geführten Debatte in der letzten Sitzung des Bauausschusses
am 30.11.2015 in der Fraktion die Planung insgesamt noch einmal eingehend
diskutiert habe. Hierbei habe man auch die Ergebnisse des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts
mit in die Betrachtung einbezogen. In der Gesamtbetrachtung habe sich hierbei
ergeben, dass die Weiterentwicklung des Gewerbegebiets an dieser Stelle
folgerichtig sei. Auch die Erschließung des Gebiets über die Landesstraße
erachte man für richtig. Es wäre zwar wünschenswert, auch eine Erschließung
über die Industriestraße zu verwirklichen, wie es das Entwicklungskonzept
langfristig auch vorsehe. Da diese Option aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit
der Flächen derzeit ausfalle, stimme man der Planung eines Kreisverkehrs zu.
RF Exner und RH Oetje schließen sich für ihre Fraktion dieser Auffassung
an. Eine Erschließung über die Industriestraße scheide aufgrund der fehlenden
Verfügbarkeit der Flächen aus. Unter diesen Voraussetzungen sei der Bau einer
Kreisverkehrsanlage die kostengünstigste Lösung. Die Nachfrage nach
Gewerbegrundstücken mache es außerdem erforderlich, möglichst kurzfristig
entsprechende Flächen anbieten zu können. RH von Aschwege regt allerdings an,
man möge die östliche Erweiterungsoption und damit die Einplanung des nach
Osten abzweigenden Erschließungsstiches überdenken. Er habe Sorge, dass eine
weitere Annäherung der gewerblichen Nutzungen über den Geltungsbereich des
jetzt in Rede stehenden Bebauungsplanes hinaus mit Blick auf die Siedlung
Sandberg lärmtechnisch problematisch sein könnte. Diese Anregung wird zur
Kenntnis genommen.
Nachdem auch von Seiten RH Kahles der Planung insgesamt zugestimmt wird,
fasst GOAR Kahlen noch einmal zusammen, dass eine Erschließung des Gebiets
derzeit nur über einen Anschluss an die Landesstraße möglich sei. Er führt
weiter aus, dass eine Erreichbarkeit der Flächen innerhalb des Gebiets auch
deshalb über die Oldenburger Straße erforderlich sei, da an der freien Strecke
der Landesstraße aus verkehrsrechtlichen Gründen ein Zu- und Abfahrtsverbot zu
den direkt an der Oldenburger Straße liegenden Grundstücken festzusetzen ist
(bestehende Zu- und Abfahrten haben im derzeit genehmigten Nutzungsumfang
Bestandsschutz). Gewerbetreibenden sowie deren Kunden und Zulieferern könne
nicht zugemutet werden, dass sie bei einer Lage des Gewerbegrundstücks an der
Landesstraße oder in deren Sichtweite dieses nur über den Umweg über die
Industriestraße erreichen können. Hierunter würde auch die Attraktivität der
Grundstücke für diejenigen Gewerbetreibenden leiden, die darauf angewiesen
seien, dass ihr Angebot von der Landesstraße aus gesehen werden kann. Zur Frage
der gewerblichen Flächeninanspruchnahme wird von ihm abschließend noch einmal
grundsätzlich herausgestellt, dass im Zuge der Erarbeitung des
Entwicklungskonzepts intensiv geprüft worden sei, wo überhaupt noch gewerbliche
Entwicklungen im Gemeindegebiet möglich seien. Hierbei habe man
herausgearbeitet, dass sich neben Husbäke lediglich südlich, östlich und
nördlich des bestehenden Industriegebiets begrenzte Erweiterungsoptionen
ergeben. Diese insgesamt überschaubaren Bereiche seien in langfristiger
Hinsicht daher umso sorgsamer für gewerbliche Zwecke zu sichern bzw. gegen
entgegenstehende Nutzungen abzusichern.
Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden