Ein Einwohner aus Jeddeloh II fragt, ob für die Straße Hohendamm im nächsten Jahr eine Sanierung unter den gleichen Voraussetzungen vorgesehen werden könne wie für den Querweg in Kleefeld und ob dann hierzu eine Anliegerversammlung durchgeführt werden würde.

 

Von der Verwaltung wird ausgeführt, dass vorgesehen sei, im ersten Halbjahr des kommenden Jahres die Sanierung von Moorstraßen in den Gremien grundsätzlich zu beraten. In diese Betrachtung könne dann auch der Hohendamm einbezogen werden. Bei Aufnahme dieser Straße in die Sanierung wäre im Vorfeld selbstverständlich auch eine Anliegerversammlung durchzuführen.