Sitzung: 14.12.2015 Rat
Beschluss:
Der § 8 Abs. 1 der
Hauptsatzung der Gemeinde Edewecht wird wie folgt geändert:
„Die Bezirksvorsteher und ihre Stellvertreter müssen bei ihrer
Bestellung das 23. Lebensjahr und dürfen aber noch nicht das 70. Lebensjahr
vollendet haben.“
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden