Beschluss:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 185 „Esch-Edewecht“ eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 30.11.2015 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 185 „Esch-Edewecht“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung -Ammerländer Teil- hinzuweisen.

Einleitend weist GOAR Kahlen darauf hin, dass der erhebliche Aufwand, der mit dem Erhalt einer Eiche an der nordwestlichen Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes verbunden sei, eine Festsetzung des Baumes im Bebauungsplan nicht rechtfertige. Im Übrigen sei es bei einer ersten Begutachtung des Plangebietes zu archäologischen Bodenfunden gekommen, die eine nähere Untersuchung des Plangebietes erforderten.

 

RH Erhardt nimmt Bezug auf das Leitbild der Gemeinde, gemeinsam nachhaltig Wohnen und Wirtschaften zu wollen. Für ihn sei damit nicht die bloße Anlegung einer Grünfläche verbunden. Insofern würde durch die Entscheidung, die in Rede stehende Eiche nicht festzusetzen, die Chance vertan, wesentliche Elemente des heimischen Landschaftsbildes in Form von Hofgehölzen auf der Geest zu erhalten. Seine Fraktion werde daher dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

RH Apitzsch schließt sich den Ausführungen RH Erhardts zwar grundsätzlich an. Weil es sich hierbei allerdings um eine von seiner Fraktion begrüßte innerörtliche Entwicklung handele, werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag dennoch zustimmen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden