Beschlussvorschlag:

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 01.12.2015 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2017 – 2019 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


GVOR Torkel erläutert den Haushaltsplan 2016, indem er auf die einzelnen Positionen des Gesamtergebnishaushaltes (S. 35) und des Gesamtfinanzhaushaltes (S. 37 f) eingeht.

 

Bei den Steuererträgen wird sich das Gewerbesteueraufkommen mit rd. 5,2 Mio. € unter dem Vorjahresniveau bewegen. Als Grundlage dienten die Vorauszahlungsfestsetzungen sowie die Vorjahreserfahrungen zur Festsetzung der Nachzahlungen im Laufe des Jahres. Dieser rückläufige Trend hat seine Ursache nicht in einigen wenigen Gewerbebetrieben, sondern scheint eher  allgemein aufzutreten. Demgegenüber steht die positive Entwicklung des Anteiles der Gemeinde an der Einkommensteuer, der sich voraussichtlich auf über 7,8 Mio. € belaufen wird. Grund für den gestiegenen Ansatz sind die guten Prognosewerte aus den regionalisierten Ergebnissen der November-Steuerschätzung des Bundes.

Für die Veranschlagung der Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich wurde ein Grundbetrag von 904 € angesetzt. Die tatsächliche Höhe dieses Grundbetrages könnte allerdings noch höher ausfallen, so dass der Gemeinde hier noch ein gewisser Spielraum zur Verfügung steht.

Bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten ist der große Zuwachs zum Vorjahr darin begründet, dass hier die Erstattungen des Landkreises für die gemeindliche Flüchtlingsunterbringung (rd. 1,0 Mio. €) zu veranschlagen sind. Des Weiteren sind die Abwassergebühren (rd. 4,4 Mio. €), die Benutzungsgebühren für das Frei- und Hallenbad (rd. 190 T€), die Straßenreinigungsgebühren (rd. 86 T€) sowie die Gebühren für die Kindertagesstätten (rd. 516 T€) dargestellt.

Bei den sonstigen Erträgen stellen die Schulkostenbeteiligungen der anderen Gemeinden insbesondere für die Astrid-Lindgren-Schule den wesentlichen Bestandteil dieser Position dar.

 

Die Personalaufwendungen erleben durch die Tariferhöhungen und Neueinstellungen einen erheblichen Zuwachs. Insbesondere wirken sich hier die strukturellen Tarifänderungen beim Kindergartenpersonal aus. Inwieweit die Gebühren für die Kindertagesstätten zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres (01. August 2016) angepasst werden müssen, ist im Laufe des Jahres 2016 zu beraten.

Die in den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen enthaltenen Mietaufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung sorgen hier für die signifikante Steigerung.

Die ebenfalls unter dieser Position erfassten Sanierungsmaßnahmen an den gemeindlichen Gebäuden umfassen ein Volumen von rd. 478 T€ (S. 14). Damit setzt die Gemeinde ihre bisherigen Anstrengungen zum Erhalt des gemeindlichen Vermögens und der Infrastruktur fort. Auch werden im Haushaltsjahr 2016 weiterhin Straßensanierungen im Rahmen des Verschleißdeckenprogrammes durchgeführt; hierfür werden insgesamt 112 T€ veranschlagt (S. 29).

 

Die Zinsaufwendungen stammen nur zu einem kleinen Teil (rd. 10 T€) aus den verzinslichen Darlehen, die die Gemeinde sämtlich bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgenommen hat. Der überwiegende Anteil ist für die Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen vorgesehen, die gesetzlich mit 6% p.a. zu verzinsen sind.

Der Hauptanteil der Transferaufwendungen entfällt auf die an den Landkreis zu zahlende Kreisumlage (rd. 7,1 Mio. €) und die an das Land zu entrichtende Gewerbesteuerumlage (rd. 1,1 Mio. €). Ebenso hierin enthalten sind die Zuschüsse an die kirchlichen Träger der Kindergärten (rd. 1,1 Mio. €).

 

Für das Haushaltsjahr 2016 ist ein ordentlicher Überschuss von rd. 14 T€ geplant. Unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnis ist ein geringes negatives Jahresergebnis von rd. -15 T€ zu erwarten.

 

Bei der Darstellung der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt geht GVOR Torkel insbesondere auf die hier veranschlagten Straßenausbaubeiträge ein. Hier wurde ein Wert von 250 T€ zugrunde gelegt, obwohl die gemeindlichen Investitionen im Straßenbereich, die beitragsfähig sind, rd. 498 T€ umfassen werden. Hintergrund ist, dass die Straßenausbaubeiträge per Bescheid erst nach Fertigstellung erhoben werden können. Im Vorfeld wird bereits versucht, mit den Anliegern über sogenannte Ablöseverträge eine Einigung über die Zahlung zu erzielen. Deshalb kann in dem betreffenden Jahr auch nur ein Bruchteil der eigentlich zu erwartenden Straßenausbaubeiträge vereinnahmt werden.

 

Das Investitionsprogramm der Gemeinde (S. 169), das sich im Finanzhaushalt bei den Auszahlungen für Investitionstätigkeit wiederfindet, wird von GVOR Torkel kurz umrissen. Hier stellt er insbesondere die Baumaßnahmen bei der Grund- und Oberschule Friedrichsfehn dar, wo weitere 1,1 Mio. € für die Mensa und 160 T€ für Toilettenanlagen vorgesehen sind.

Bei den Straßeninvestitionen sind für die im Zusammenhang mit der Städtebausanierung stehenden Maßnahme an der Bahnhofstraße 240 T€ veranschlagt worden, die sich allerdings um weitere Haushaltsreste aus Vorjahre erhöhen. Den Anliegern im Sanierungsgebiet wurde zwischenzeitlich die Zahlung des Ausgleichsbetrages per Ablösevereinbarung angeboten. Hierbei wird von einer Einnahme in Höhe von 198 T€ ausgegangen, die zur Finanzierung dieser Maßnahme direkt genutzt werden kann.

Für die Erschließung des Gewerbegebietes an der Oldenburger Straße (ehem. Folkertsflächen) werden 1,1 Mio. € bereitgestellt. Dies umfasst neben der Ersterschließung und des Endausbaues auch die Anlegung eines Regenrückhaltebeckens im östlichen Bereich des Gebietes. In diesem Zusammenhang weist GVOR Torkel darauf hin, dass bei der Einplanung von Verkaufserlösen aus dem Gewerbegebiet von rd. 300 T€ p. a. ausgegangen wurde. Die bisherigen Interessensbekundungen nach Grundstücken in diesem Gebiet bestätigen eine solche Einschätzung. Eine Kaufpreiskalkulation ist allerdings noch nicht vorgenommen worden. Diese wird den Gremien zu gegebener Zeit vorgelegt.

 

Insgesamt umfasst das für das Jahr 2016 vorgesehene Investitionsprogramm Auszahlungen von rd. 8,0 Mio. €. Die Finanzierung dieser Investitionen gelingt ohne die Aufnahme von Krediten.

 

Nach kurzer Aussprache und Klärung einzelner Nachfragen beschließt der Ausschuss danach einstimmig, folgende Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten: