Sitzung: 30.11.2015 Bauausschuss
Vorlage: 2015/FB III/2022
Beschlussvorschlag:
- Zu den während der öffentlichen
Auslegung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum
Bebauungsplan Nr. 185 „Esch-Edewecht“ eingegangenen Stellungnahmen wird im
Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 30.11.2015
entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend
zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung aufgestellt
wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß
§ 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim
Landkreis Ammerland zu beantragen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 185 „Esch-Edewecht“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der
zurzeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt,
diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den
Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der
Nordwest-Zeitung -Ammerländer Teil- hinzuweisen.
GOAR Kahlen trägt anhand der Beschlussvorlage vor. Insbesondere geht er hierbei auf den in der Sitzung des Bauausschusses am 14.09.2015 intensiv thematisierten Baum an der nordwestlichen Geltungsbereichsgrenze ein. Entsprechend des seinerzeit in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.09.2015 erteilten Prüfauftrages wurde durch das Baumbüro Klaus Schöpe eine eingehende Begutachtung des Baumes vorgenommen. Das Gutachten liegt dem Protokoll als Anlage Nr. 4 bei.
Aufgrund der vom Gutachter gezogenen Schlussfolgerung, dass der Baum nur unter großem Aufwand, der über Jahrzehnte zu leisten sei, erhalten werden könne, sollte nach Auffassung der Verwaltung von der Festsetzung des Baumes abgesehen werden.
RH Erhardt führt in seinem Wortbeitrag aus, dass sich an seiner Auffassung zu der Eiche durch das Gutachten nichts geändert habe. Nach seiner Auffassung rechtfertige der Zustand des Baumes nach wie vor eine Festsetzung. Weiterhin sollte in dem Bebauungsplan ausdrücklich der Aspekt der Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Form von Mietwohnungen verankert werden. Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die mit dem Bebauungsplan verfolgt werden, im Bereich des sog. WA 2 durchaus die Errichtung von Mehrfamilienhäusern zulasse. Der Bebauungsplan erfülle daher bereits diese Forderung. Ob diese Grundstücke letztlich einer entsprechenden Nutzung zugeführt würden, sei eine Frage der Vermarktung und damit der noch für dieses Baugebiet vom Gemeinderat festzulegenden Vergabebedingungen.
Nachdem auf Nachfrage von RH Vehndel noch einmal klargestellt wird, dass ein Verzicht auf eine Erhaltungsfestsetzung nicht zwingend zur Beseitigung der Eiche führe, sondern diese Entscheidung dann ausschließlich im Ermessen des Grundstückseigentümers liege, unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden