Beschlussvorschlag:

  1. Die Beratung des Tagesordnungspunktes „Sanierung der Alpenrosenstraße (von der L828 bis zum Wiesenweg), Kleefeld“ wird auf die nächste Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 09.02.2015 vertagt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sitzung hinsichtlich Machbarkeit und Kosten eine Sanierungsvariante zu erarbeiten, die

a) von der Beibehaltung der jetzigen Breite der Alpenrosenstraße ausgeht,

b) an geeigneter Stelle Ausweichbuchten vorsieht und

c) bei der möglichst die Straßenbäume erhalten bleiben.


Vorsitzender Laumann erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

In der anschließenden Aussprache wird zwar der grundsätzlich an der Alpenrosenstraße bestehende Handlungsbedarf für eine Sanierung anerkannt. Der Umfang der Arbeiten wird aber insbesondere hinsichtlich der beschriebenen Auswirkungen auf den Baumbestand entlang der Straße kritisch gesehen. Es wird hinterfragt, ob bei einer Sanierung der Straße nicht die jetzige Breite beibehalten werden könne, um so den Baumbestand größtenteils zu erhalten. Auch der Aspekt der Kostenbeteiligung der Anlieger an dieser Straßenausbaumaßnahme wird kritisch hinterfragt. Es sei nicht hinnehmbar, dass die gemeindliche ländliche Infrastruktur immer mehr aufgrund der Größe und des Gewichts der dort verkehrenden Fahrzeuge von Landwirten und Lohnunternehmen in Mitleidenschaft gezogen würden, die Kosten für die Beseitigung der Schäden dann aber von der Allgemeinheit bzw. vorrangig von den Anliegern zu tragen seien. Hier müsse überlegt werden, ob man einerseits durch Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahrzeuge über 5 to Gesamtgewicht die schädigende Wirkung durch diese Verkehre minimieren könne und ob man andererseits eventuell durch Kostenbeteiligungsmodelle zu einer verursacher-gerechten Kostentragung kommen könne.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ausgeführt, dass bei dieser Maßnahme grundsätzlich das Problem des zu geringen Lastabtragswinkels zu lösen sei. Dieser sei für die Straße in ihrer jetzigen Breite zu steil bemessen. Aus diesem Grunde komme es auch immer wieder zu den Absackungen und Fahrbahnabbrüchen im Seitenbereich. Die Bermenbereiche seien deshalb ebenfalls nicht in der Lage, dem  Begegnungsverkehr dauerhaft standzuhalten, der unvermeidlich auf die Bermen ausweichen müsse. Um eine nachhaltige Sanierung der Straße durchführen zu können, mit der künftige Absackungen und Fahrbahnabbrüche grundsätzlich ausgeschlossen werden, sei eine deutliche Abflachung des Lastabtragswinkels und damit ein breiterer Unterbau der Straße erforderlich (eine Skizze zur Erläuterung der Sachlage ist als Anlage Nr. 1 dem Protokoll beigefügt). Der damit verbundene Eingriff in den Straßenseitenbereich führe unweigerlich zur Beseitigung der in Rede stehenden Bäume. Eine Sanierung der Straße ohne den Eingriff in den Unterbau samt Anpassung des Lastabtragswinkels sei nicht nachhaltig. Es sei dann nach kurzer Zeit wieder mit den oben beschriebenen Schäden zu rechnen. Diese seien dann immer wieder mit entsprechendem Aufwand auszubessern. Hinsichtlich der mit der Sanierung der Straße verbundenen Kosten, die als Beiträge auf die Anlieger umzulegen seien, wird auf die kürzlich vom Rat beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung verwiesen, wobei aber die Beitragspflicht wegen der besonderen Umstände bei der Alpenrosenstraße besonders zu prüfen sei. Die Einschränkung gewisser Verkehre hinsichtlich Geschwindigkeit und Gewicht könne sicherlich mit den Verkehrsbehörden diskutiert werden und sei in der Vergangenheit auch bereits intensiv thematisiert worden. Man solle sich aber nicht der Illusion hingeben, dass durch verkehrsrechtliche Anordnungen das mit der Größe und dem Gewicht der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verbundene Problem für die gemeindliche Infrastruktur abschließend gelöst werden könnte.

 

Von RH Bekaan wird letztlich angeregt, dem heutigen Beschlussvorschlag nicht zu folgen. Er stellt den Änderungsantrag, das Thema auf der nächsten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 09.02.2016 erneut zu beraten. Zu dieser Sitzung sollte von der Verwaltung statt des vollen Ausbaus der Straße eine Sanierungsvariante auf Machbarkeit und Kosten geprüft werden, die von der bisherigen Breite der Fahrbahn ausgeht, an geeigneten Stellen Ausweichbuchten vorsieht und die Erhaltung von möglichst vielen Bäumen beinhaltet.

 

Auf diesen Vorschlag hin fasst der Ausschuss sodann folgenden